Welche Auswirkungen hat es, wenn beim Behindertenausweis das
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Hallo! Meine Freundin hat einen behinderten 18-jährigen Sohn. In seinem Behindertenausweis steht, dass er zu 70% behindert ist mit "B"egleitperson (seine Mutter) und den Zusätzen G und H. Ein Psychologe hat ihren Sohn für ein Gutachten getestet und meiner Freundin gesagt, dass evt. das "H" in dem Behindertenausweis wegfallen wird. Was bedeutet dies genau, bzw. was für Auswirkungen kann das haben ( steuerrechtlich z.B.).
Es wäre natürlich schöner, wenn meine Freundin selber diese Frage gestellt hätte, aber sie steht mit PCs und allen technischen Geräten auf dem Kriegsfuss.
Sie hofft trotzdem sehr auf eine Antwort... vielleicht in diesem Forum!
Es wäre natürlich schöner, wenn meine Freundin selber diese Frage gestellt hätte, aber sie steht mit PCs und allen technischen Geräten auf dem Kriegsfuss.
Sie hofft trotzdem sehr auf eine Antwort... vielleicht in diesem Forum!
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Antworten
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Liebe Freundin,
erstmal Dir und auch Deiner Freundin herzlich willkommen!
Selbstverständlich kannst Du für sie hier Fragen stellen, die wir dann zu beantworten bemühen.
Die größte Änderung beim Wegfall des Merkzeichens H ist - wie Deine Freundin vielleicht schon befürchtet hat - eine steuerrechtliche. Der Steuerfreibetrag, den bislang die Mutter für sich in Anspruch nehmen konnte, vorausgesetzt, ihr Kind befand sich noch in der Schule bzw. der Ausbildung, reduziert sich dadurch von 3.700 Euro jährlich auf 890 € Euro (bei 70 GdB).
Darüber hinaus verliert man weitere Ansprüche, die Du in diesem Link nachlesen kannst.
Mir selbst wurde das Merkzeichen H auch weggenommen, als ich das 18. Lebensjahr abschloss. Eigentlich eine sinnige Maßnahme: Wenn die Hilflosigkeit nicht mehr gegeben ist, verliert ein volljähriger Mensch mit Behinderung dieses Merkzeichen - nicht selten auch das "B" gleich mit.
Ich hoffe, ich konnte helfen.
Lieben Gruß,
Tom
MyHandicap
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Hallo Freundin,
Wie Tom schon gesagt hat, verliert man erstmal Teile vom Steuerfreibetrag.
Wahrscheinlich auch Pflegestufe 2, der Unterschied von 2 auf 1 sind über 200 EU, das aG kann man dann auch nicht beantragen, was Taxigelder oder den Ansspruch auf eine größere, behindertengerechte Wohnung kostet.
Unbedingt Widerspruch einlegen. Wenn es dann zum Verfahren kommen sollte entscheiden die Sozialgerichte meist behindertenfreundlich.
LG
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