sex mit erwachsener, aber unmündiger geistig behinderter Frau strafbar?
HALLO!
Wie einige wissen arbeite ich als Physiotherapeut (ja das geht auch im Rollstuhl), unter anderem auch in einem Heim für geistig behinderte erwachsene.
Jetzt ist es so dass mir eine der "mädchen" erzählt hat, dass sie Angst hat, dass ihr Freund verklagt werden könnte, weil sie unmündig ist (sie hat einen gesetzlichen Vormund).
Sie ist volljähirig, wird sie wegen der Unmüdigkeit aber gleich behandelt vor Gericht wie ein Kind? (aah, deutsch ist eine schwere sprache, selbst für holländer wie mich...weiss nicht, ob ich mich verständlich ausdrücke!)
Wie ist da die schweizerische Rechtslage zu Sex zwischen mündigen und unmüdigen Erwachsenen?
Grüsse von Haagen
PS: Der Mann nutzt sie nicht aus. Die zwei meinen das wirklich ernst miteinander.
Wie einige wissen arbeite ich als Physiotherapeut (ja das geht auch im Rollstuhl), unter anderem auch in einem Heim für geistig behinderte erwachsene.
Jetzt ist es so dass mir eine der "mädchen" erzählt hat, dass sie Angst hat, dass ihr Freund verklagt werden könnte, weil sie unmündig ist (sie hat einen gesetzlichen Vormund).
Sie ist volljähirig, wird sie wegen der Unmüdigkeit aber gleich behandelt vor Gericht wie ein Kind? (aah, deutsch ist eine schwere sprache, selbst für holländer wie mich...weiss nicht, ob ich mich verständlich ausdrücke!)
Wie ist da die schweizerische Rechtslage zu Sex zwischen mündigen und unmüdigen Erwachsenen?
Grüsse von Haagen
PS: Der Mann nutzt sie nicht aus. Die zwei meinen das wirklich ernst miteinander.
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Antworten
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Keine Ahnung wie sich das rechtlich darstellt aber wenn sie in der Lage ist sich sorgen zu machen dann scheint die Behinderung nicht so gravierend zu sein dass sie sowas nicht selbst entscheiden kann.....
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Hi Mirijam
Ja, das sehe ich eben auch so. leider wird bei geistig behinderten häufig einfach über ihren kopf hinweg entschieden. Es ist teils aber auch ein ganz schmaler grad. Diese Frau hier kann sich zum beispiel nie an Termine erinnern oder an ihren heimweg. Sie kann auch nicht entscheiden, was sie anziehen soll (wenn man ihr die kleider nicht bereit legt, geht sie einfach in der unterwäsche zu haus raus), anderer seits aber kann sie ihre Wünsche vor allem die Zukunft betreffend klar formulieren, sie kann auch arbeiten und putz ihre Räume eingenständig. Schwierig abzuschätzen. ich sage, sie könnte das entscheiden, aber die Heimleitung sagt vielleicht etwas anderes und der Vormund vielleicht auch.
Grüsse
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Hallo Haagen
Du versuchst auch der ganzen Welt zu helfen! Das ist toll!
Deine Frage habe ich an unserer Fachexperten weitergeleitet, die sicher wissen, wie sich die rechtliche Lage darstellt.
Bis deren Antwort kommt, kommen vielleicht noch gute Hinweise von anderen Usern, die ähnliche Erfahrungen gemacht haben!
Liebe Grüsse
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Wenn die Frau so verständig ist, warum sprechen die beiden nicht einmal mit dem Vormund? Wenn er Bescheid weiss und einverstanden ist, ist der Freund vermutlich auf der sicheren Seite. Wenn beide zu ihrer Beziehung stehen können und sie wirklich eine gute Sache ist, sollten sie diesen Schritt nicht scheuen.
Ich bin zwar kein Jurist, aber als Fachmensch würde ich das so einschätzen: In der jetzigen Situation könnte der Freund vermutlich durchaus rechtlichen Ärger bekommen, da seine Freundin offiziell als nicht urteilsfähig gelten dürfte, und Sex mit nicht urteilsfähigen Personen ist grundsätzlich strafbar. Wahrscheinlich würde dann vor Gericht darum gestritten werden müssen, wie urteilsunfähig sie tatsächlich ist.
Unabhängig von der juristischen Lage habe ich auch so grosse Fragezeichen, ob das wirklich eine ausgewogene Beziehung ist. Um eine eigene Meinung dazu bilden zu können, müsste ich natürlich selbst die Frau kennen lernen. Aber erst einmal würde ich davon ausgehen, dass sie nicht ohne Grund einen Vormund hat (auch wenn es sicher auch Gegenbeispiele gibt...). Wenn sie keinen braucht, sollte sie versuchen, ob die Vormundschaft nicht aufgehoben oder wenigstens in eine Beistandschaft umgewandelt werden kann.
Ich hoffe sehr, der Freund ist nicht Mitarbeiter der Einrichtung, in der die Frau evtl. betreut wird. Denn Sex mit Personen, zu denen ein Abhängigkeitsverhältnis besteht (wie Betreuer - Bewohnerin), ist auf jeden Fall strafbar und auch nicht zu tolerieren.
Die beiden könnten mal zu einer Beratungsstelle gehen (vielleicht ist unter http://www.isis-info.ch/links.cfm etwas zu finden?) oder zu einem kundigen Juristen.
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Hallo Haagen,
ich halte den Dialog mit dem Vormund auch für sehr sinnvoll.
Ist der Freund selbst ein geistig Behinderter wird
er wohl für das was er tut nicht strafrechtlich verfolgt
werden können.
Falls das trotzdem passieren sollte, wird das Gericht wohl
die Frau auch anhören, wenn sie denn in der Lage ist zum
Ausdruck zu bringen, dass die Beziehung in Ihrem Sinne
ist und ihr Freund sie nicht bedroht, dann wird das Gericht
wohl nicht über Ihren Kopf hinweg entscheiden.
Für weitere Informationen:
http://www.insieme.ch/geistige-behinderung/
elen
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