Kann ein Stromanbieter mir als Behinderter die Leistung sperren

Mein Stromanbieter, will mir den Strom sperren, da nach der Strompreis Erhöhung, ich von 150,00 EUR monatlich auf 234,00 EUR monatlich bezahlen soll. Ich selbst kann aber nicht diese Summe bezahlen, da ich Rentner bin mit 338,00 EUR Altersrente und 152,00 EUR Grundsicherung bekomme, davon muss ich 280,00 EUR kalt Miete bezahle, 60,00 EUR Nebenkosten, KFZ Versicherung 60,00 EUR monatlich, meine Medikamente, (Blutverdünner, Herztropfen wegen zu hohen Blutdruck)und 194,00 EUR für Strom.
Nun bin ich Behindet seit dem 22.03.2011 GdB 60% Mehrzeichen: " G ", und ich sitze im Rollstuhl.
Könnte Ihr mir sagen ob die soeinfach geht, mit der Strom sperre und wo, wie, bekommen ich Hilfe.

Antworten

  • Lieber Gerry2010,

    herzlich willkommen bei uns!

    Das ist ja eine recht saftige Preiserhöhung. Zu einer Einschätzung Deiner Situation habe ich unseren Fachexperten gebeten. Bis dieser hier antwortet, habe bitte noch ein wenig Geduld. In der Zwischenzeit können Dir vielleicht schon andere User mit ihren Erfahrungen weiterhelfen.

    Lieben Gruß,

    Tom
    MyHandicap
  • Hallo Gerry 2010,

    Die können schon sperren, wenn man nicht zahlen kann.
    Diese saftige Preiserhöhung hört sich nach privatem Anbieter an, oder ?
    Besser man geht da wieder raus. Bei den städtischen bzw. öffentlichen Anbietern ist es doch sicherer.
    Die sind zwar im Grundpreis teurer, aber haben keine so horrenden Erhöhungen.

    LG

    Surfer
  • Hallo Gerry,

    das mit dem Strom versteh ich auch nicht, hab ein großes Haus und und zahle jetzt vielleicht ein viertel von deinen. Verstehe auch nicht warum du sowenig Grundsicherung dazubekommst, denn die Altersrente deckt nichtmal den Selbsterhalt und trotz der 152,- Euro Grundsicherung hättest du deine Kosten bisher auch nie decken können. Bekommst du nichts zur Miete zu, ich dachte man kriegt Wohngeld und irgendwie leben willst doch auch
    noch. Von was hast du denn gelebt?.

    LG Marry
  • Hallo Gerry,

    Herzlich Willkommen hier im Forum. Hast Du schon mal daran gedacht, mit dem Sozialamt zu sprechen? Wenn Du Grundsicherung bekommst, sprich doch erst mal mit denen. Ruf sie an, oder fahr direkt dort hin, nimm aber den Bescheid vom Stromversorger mit. Vielleicht können die Dir ja auch helfen oder mit Rat und Tat zur Seite stehen, bzw. Tipps geben.

    Ich kenne Deine Gewohnheiten nicht. Aber manchmal hilft es schon, weniger Sachen auf Standby zu haben, also das Gerät auszuschalten, als es ständig auf Standby zu haben, z.B. beim TV. Oder hast Du alte Geräte, sogenannte Stromfresser? Kühlschrank, alte Waschmaschine, die viel zu viel Strom fressen? Auch die Mikrowelle und andere kleine Geräte, fressen teilweise viel Strom. Denk Bitte mal an solche Sachen und versuche diese abzustellen, soweit es irgendwie möglich ist. ALso mit abstellen mein ich weniger benutzen bzw. sinnvoller benutzen...
  • Hallo, ich habe alles nagelneue Geräte mit Umweltschutz sowie auch Energie,
    aber ich nehme an, das ist die Rache oder wie man auch nennen will, weil ich den Vertrag gekündigt habe bei den Stadtwerke. Denn ich hatte eine Ratenvertrag mit 40,00 EUR ausgehaltet und auch ständig bezahlt. Da ich aber den Bescheit vom Sozialamt für die Behinderung erst am 07.05.2011 erhalten habe und bis dahin nicht wusste ob dieser Antrag auf meine Behinderung durch geht, den ich am 22.03.2011 gestellt hatte, musste ich erst einmal Warten und das hat mir die Schulden auf gelegt.
    Nun ich habe das Problem gleich dem Sozialamt zugeschickt noch am selben Tag, als ich das Schreiben von den Stadtwerken erhalten habe.
    Ich wolle eingendlich nur einmal so Fragen ob es hier schon so etwas ähnliches gibt und was dabei raus gekommen ist.
    Also herzlichen Dank, für Eure Anteilnahme, Ihr seid eben Suuuuper.
    Ich selbst habe meinen Spruch für mich: " Alles wird gut"

    Herzlich Dank für Eure Nachricht, bis später wieder einmal.

    Mit freundlichen Grüßen
    Gerry
  • Gehe zur Verbraucherzentrale und Stromanbieter wechseln !!!
  • Das könnte man auch online, z.b. über verivox!

    lg

    Ilse
  • Hallo alle zusammen,
    der Gerry2010 bedankt sich für die große Anteilnahme.
    Das Sozialamt hat schon reagiert und mein Behinderten Ausweis habe ich dabei auch gleich bekommen.
    Noch für alle denen das auch einmal pssieren könnte, hier ein Tip:
    Sonderkündigsrecht nach BGB § 314 Abs. 1 , machen und den Betreibern zuschicken.

    Danke an alle noch einmal,
    Gruß Gerry2010
  • Hallo Gerry,

    Glückwunsch! 😀

    Danke auch für den Hinweis.



    LG, Ann-Kathy
  • Sehr geehrter Gerry2010,

    leider lässt sich die Frage nicht einfach mit ja oder nein beantworten. Ich gehe davon aus, dass die Stromkosten auf Grund eines hohen Verbrauchs gestiegen sind, mit einer Preiserhöhung kann ich mir die deutliche Steigerung nicht erklären. Es müsste, wenn meine Annahme zutreffend ist, erst einmal geprüft werden, ob der Stromverbrauch zutreffend erfasst und abgerechnet wurde. Nur dann kann der monatliche Abschlag erhöht werden. Wenn das der Fall ist, dann kommt es darauf an, wofür der hohe Stromverbrauch anfällt. Wenn der Strom notwendig ist, um eine Behinderung auszugleichen bzw. durch die Behinderung notwendige Geräte zu betreiben, dann kann versucht werden, mit Hilfe eines Antrages beim Sozialamt (Grundsicherungsamt) auf Leistung in besonderen Lebenslagen zu erreichen, dass jedenfalls ein Teil der Stromkosten vom Sozialamt übernommen wird. Üblicherweise sind die Stromkosten bereits im Regelsatz enthalten und werden nicht gesondert berücksichtigt.

    M. E. besteht kein Anspruch gegen den Stromanbieter, die Stromversorgung trotz offener Rechnungen aufrecht zu erhalten. Es sollte aber versucht werden, den Sperrtermin hinauszuschieben, indem dem Stromanbieter mitgeteilt wird, dass versucht wird, offene Stromkosten vom Sozialamt zu bekommen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ines Janning
  • Das hat wohl nichts mit der Behinderung zu tun. Wenn du nicht zahlen kannst, kann mir dir den Strom abstellen.
    Wenn du nicht genügend Geld hast, musst du dich auf jedenfall an das Sozialamt wenden.
    LG Helga
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