Betreibung trotz bezahlter rechnung??
Hallo
Es geht um eine SCHWEIZER rechtliche Frage:
Ich hab eine Rechnung lange nicht gezahlt (aus verschiedenen Gründen), hab Mahnungen bekommen, hatte Rücksprache mit der Firma blabla. Als sie mir mit Betreibung gedroht haben, habe ich die Rechung nun dann halt doch bezahlt (obwohl ich immer noch finde, dass sie ihren Service nicht ausgeführt haben unbd ich also folglich nicht dafür bezahlen müsste!!!!) Es hiess, wenn ich innert 10 Tagen nicht bezahlen würde, würde ich betrieben werden. Ich war da aber in den Ferien und hab die Rechung am 12. Tag beglichen. Jetzt habe ich einen eingeschriebenen Brief erhalten, dass ich betrieben werde. Aber die haben jetzt ja ihr Geld!!! Ist das rechtlich überhaupt erlaubt? Was soll diese Betreibung überhaupt, sie können ja schlecht Geld eintreiben das sie schon haben!
Was mach ich denn jetzt? langsam wird mir diese Geschichte echt zu blöd...
Gruss Phil
Es geht um eine SCHWEIZER rechtliche Frage:
Ich hab eine Rechnung lange nicht gezahlt (aus verschiedenen Gründen), hab Mahnungen bekommen, hatte Rücksprache mit der Firma blabla. Als sie mir mit Betreibung gedroht haben, habe ich die Rechung nun dann halt doch bezahlt (obwohl ich immer noch finde, dass sie ihren Service nicht ausgeführt haben unbd ich also folglich nicht dafür bezahlen müsste!!!!) Es hiess, wenn ich innert 10 Tagen nicht bezahlen würde, würde ich betrieben werden. Ich war da aber in den Ferien und hab die Rechung am 12. Tag beglichen. Jetzt habe ich einen eingeschriebenen Brief erhalten, dass ich betrieben werde. Aber die haben jetzt ja ihr Geld!!! Ist das rechtlich überhaupt erlaubt? Was soll diese Betreibung überhaupt, sie können ja schlecht Geld eintreiben das sie schon haben!
Was mach ich denn jetzt? langsam wird mir diese Geschichte echt zu blöd...
Gruss Phil
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Antworten
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Hallo Phil
Das scheint mir auch eher unlogisch. Aber bei rechtlichen Fragen wenden wir uns besser an unsere Fachexperten! 😉 Sicher bekommst du bald eine Antwort.
Liebe Grüsse
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Hallo Phil
Also, ich gehe jetzt mal davon aus, dass der eingeschriebene Brief vom Betreibungsamt kommt (Zahlungsbefehl). Dann unbedingt Rechtsvorschlag erheben. Sollte es zu einem Rechtsöffnungsverfahren kommen, dann die Einrede der Erfüllung vorbringen.
Sollte das Einschreiben von der Firma selbst stammen. Dann den Zahlungsbeleg kopieren und mit einem kleinen Begleittext zurückschicken (etwa: Im Hinblick auf den Umstand, dass ich - unpräjudiziell - die strittige Forderung bereits beglichen habe, erachte ich die erneute Betreibungsandrohung als gegenstandslose....).
In der Schweiz ist es so, dass einfach gegen jede Person eine Betreibung angehoben werden kann. Dafür braucht es nur die Behauptung einer Forderung. Deren materieller Bestand muss dann in späteren Verfahrensabschnitten belegt/widerlegt werden. Unangenehm ist, dass man dann im Betreibungsregister drinsteht (unschön bei einer Wohnungssuche).
Freundliche Grüsse
Sebastian Lorentz
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