wer weiß wieviel pm wohnraum bei 1person 80A/g und B schwerbehinderrung steht einen zu
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MyHandicap User
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Habe keine Behindertengerechte Wohnung und kann in meiner mich durch Be.80AGund B mich nicht alleine bewegen alles in einem raum.Brauche Hilfe weil mir niemand sagen kann was mir zusteht.
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Antworten
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Beziehst du Unterhalt oder HatzIV?
Dann liegt die Obergrenze glaube ich bei 45qm.
Das ist aber von Landkreis zu Landkreis noch unterschiedlich.
Dein Amt oder deine Behörde muss dir das aber genau sagen können.
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Hallo hillu,
wenn du hartz IV bekommst dürfte es gegenüber anderen bundesländern eigentlich keine unterschiede geben, da das gesetz ja überall gleich sein müßte.
habe bei uns mal gefragt, da sind es für menschen mit behinderung 60 quatratmeter, ohne behinderung wären es 50.
liebe grüße marry 😉
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Hallo hillu,
hab mal geschaut ob ich noch was zu deinem Thema finde. hier mal ein Ausschnitt:
Angemessene Wohnungsgröße
Die Angemessenheit der Größe einer Wohnung spielt nicht die entscheidende Rolle wie die Angemessenheit der Höhe der Miete. Das bedeutet: findet man eine Wohnung, die größer als angemessen ist, deren Mietpreis aber einer in der Größe angemessenen Wohnung entspricht, so wird sich das Amt in aller Regel hiermit zufrieden geben.
zur Wohnungsgröße gelten die aus dem früheren Sozialhilferecht übernommenen Regelwerte:
45m² sind für eine, 60m² für zwei Personen angemessen. Jeder weitere in der Wohnung lebende Person kann einen zusätzlichen Wohnraum von 15m² beanspruchen; das gilt allerdings nicht für Kinder im Babyalter.
Die angebenen Wohnunggrößen gelten nur für Mietwohnungen. Für Eigentumswohnungen und Eigenheime des Arbeitslosengeld 2 Empfängers gelten für die Frage der Angemessenheit andere Werte.
(bezieht sich auf Nichtbehinderte, mir wurde gesagt, wir haben auf 10m² mehr Anspruch)
Falls du selbst noch mal schauen möchtest: www.sozialhilfe24.de
liebe grüße marry
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Liebe hillu,
hast Du einen Rollstuhl? Mit dem Merkzeichen aG könnte es sein, daß Du 15m² mehr Wohnraum bekommst. Das Wohnungsamt hat eine spezielle Beratungstelle für Menschen mit Behinderung. Dort bekommst Du auch den Wohnberechtigungsschein für Behinderte, mit dem Du eine 60m² oder 2 Zimmer Wohnung mieten darfst. Das Wohnungsamt hat speziell geschulte Leute, die Dich gut beraten. Mir hat das Wohnungsamt auch bei der Wohnungssuche und der Umzuggestaltung geholfen. Da ich Pflegestufe 1 habe, war selbst die Finanzierung eines Umzugsunternehmens kein Problem.
Gruß Karin
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Danke für Eure Antworten hilft mir weiter.Habt eine schönen Abend.L.Gr.hillu.
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