Was ist VersMedV?
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"Versorgungsmedizinische Grundsätze als Anlage zur Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV)
Diese Verordnung gibt die Vorgaben, um gesundheitliche Beeinträchtigungen bundesweit einheitlich bewertet zu können. Sie trat am 1. Januar 2009 in Kraft. Sie übernimmt die Maßstäbe der zuvor angewandten „Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im Sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht (Teil 2 SGB IX)“, die bisher vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales herausgegeben wurden. Die Grundsätze ordnen den verschiedenen gesundheitlichen Beeinträchtigungen einen entsprechenden Grad der Behinderung zu"
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