vermieter klagt gegen uns wegen der terrassengestaltung

Hallo an alle,
ich habe ein ganz großes Problem und schreibe so kurz wie möglich.
Mein Vermieter verklagt uns auf den Rückbau unserer Terrasse und verlangt den Abbau von Seitenschutz und einen kleinen Zaun vorne.
Mein Mann und ich sind beide schwerbehindet und haben schwere schäden durch umweltgifte. Wir sind deshalb auf sehr viel Frischluftzufuhr angewiesen, das bedeutet, das unsere Terrassentür im sommer ganztägig offen steht. (deshalb der kleine Zaun um unliebsamen Besuch z.B. durch freilaufende Hunde einzdämmen)
Mein Mann nutzt die Terrasse zum Basten, weil wir im Keller kein Fenster haben. Ich selbst stehe nachts oft draussen, weil ich Probleme mit der Innenluft habe.
Weiß jemand von Euch, ob der von mir im Internet gefundene $ 554a BGB auch für solche Handycaps zählt, die wir haben?
Ich bin ganz verzweifelt, weil wenn ich nicht mehr gefahrlos (habe große angst vor hunden) meine Terrasse benutzen kann, dann muss ich wieder ausziehen.
Ich würde mich sehr, sehr über eine Antwort freuen.

sonnenschein55

Antworten

  • Liebe Sonnenschein,

    herzlich willkommen bei uns!

    Ich habe unseren Fachexperten gebeten, sich Deine Frage anzusehen. Ich bitte Dich um ein wenig Geduld, danke fürs Verständnis.

    Lieben Gruß,

    Tom
    MyHandicap
  • Hallo Sonnenschein55,

    wichtig ist zunächst einmal,ob ihr den Umbau mit der Einwilligung des Vermieters vorgenommen habt, denn ich weiß aus eigener Erfahrung, dass anderenfalls Probleme
    auftreten könnten.

    Mir ist bekannt, dass in dem genannten Paragraphen von "Schwerbehinderung" im Allgemeinen die Rede ist. Von daher müsste dies auch in eurem Fall zutreffen.

    Ich kann euch aber nur dringend raten, euch an einen entprechenden Anwalt zu wenden. Es gibt bei der Anwaltskammer auch Auskunft über telefonische Beratung durch
    Anwälte für Mietrecht.


    Alles Gute und viel Erfolg wünscht Tari

  • hallo sonnenschein,

    die gestalltung von balkonen und terrassen ist jedem mieter überlassen, das heisst wie deko und so weiter da dieses zum persönlichem lebensraum gehört.

    jedoch so wie ihr geschrieben hast, habt ihr bauliche maßnahmen vorgenommen, dazu zählt auch das aufstellen eines zaune, da dieser mit dem fundament, beton oder steinplatten der terrase verbunden ist. dieses erfordert die zustimmung des vermieters in jeder weise und er kann, wenn er nicht damit einverstanden ist dieses verbieten oder wei in eurem fall auch den rückbau verlangen.

    leider wird euch auch der paragraph nicht schützen da dieser umbaumaßnahmen zu grunde legt um menschen zu helfen die auf rollstühle angewiesen sind und deswegen diese verändern müssen, jedoch auch alles erst nach absprache und der genehmigung vom vermieter. dieses gilt jedoch nicht wie in eurem fall zum schutz vor hunden, katzen oder vielleicht menschen die euch einsehen könnten.

    auch hängt es davon ab ob der vermieter in den baulichen maßnahmen, für ihn schwerwiegende probleme sehen würde was das ansehen seines objektes zum öffentlichen bild aufweisst.

    jedenfalls wird der experte sich bei euch auch noch melden.

    lg ralle
  • Tari hat geschrieben:
    wichtig ist zunächst einmal,ob ihr den Umbau mit der Einwilligung des Vermieters vorgenommen habt, denn ich weiß aus eigener Erfahrung, dass anderenfalls Probleme
    auftreten könnten.

    Ich kann euch aber nur dringend raten, euch an einen entprechenden Anwalt zu wenden. Es gibt bei der Anwaltskammer auch Auskunft über telefonische Beratung durch
    Anwälte für Mietrecht.


    Alles Gute und viel Erfolg wünscht Tari



    Hallo Tari,
    bevor wir den Mietvertrag unterschrieben haben, haben wir wegen der Terrassengestaltung gefragt und uns wurde gesagt, dass wir frei entscheiden könnten nur nicht so weit nach vorne heraus. Leider nur mündlich.
    Obwohl unsere Terrassengestaltung dem Vermieter über 1 Jahr bekannt war, behauptet er jetzt er hätte dies damals angeblich nicht gesehen, obwohl er mehrmals jährlich in der Wohnanlage ist. (Das geht gar nicht, denn unsere Terrasse ist von der Straße aus deutlich zu erkennen)
    Wir wurden unserem Vermieter allerdings unbequem, weil wir die zu geringe Heizleistung beanstandeten, uns wegen der im Winter nicht geräumten Gehwege usw.
    Das ist jetzt die Retourkutsche.
    Leider haben wir den ersten Prozess schon verloren, weil wir nicht beweisen können, dass wir eine mündliche Zusage bekommen haben.

    Sonnenschein
  • Hallo Ihr Lieben,

    ich danke Euch für Eure Mühe, dass Ihr auf meinen Beitrag schon reagiert habt.
    Damit hatte ich nicht gerechnet.

    Es ist eine lange und wirklich nervige Geschichte, die wir da mitmachen müssen.
    Niemals hätten wir fast 1000 Euro für eine Terrasse ausgegeben, wenn wir hätten befürchten müssen, das wir sie wieder abbauen müssen.
    Leider haben wir bei Mietvertragabschluss nicht ahnen können, an welch einen Vermieter wir geraten sind. Man kommt sich hier vor, wie in einer Zwangsjacke und beobachtet vom Hausmeister und einer weiteren Person werden wir Mieter hier auch.

    Zur Zeit liege ich auch noch im Krankenhaus wegen meiner Erkrankung (gemeinsam mit meinem Mann in einer Spezialklinik)und wir haben hier das Urteil zugeschickt bekommen.
    Der Richter hat zwar nicht geschrieben, das er dem Vermieter mehr glaubt (den Eindruck hatte ich bei der Verhandlung auch nicht) aber wir konnten keinen echten Beweis erbringen, dass wir die mündliche Erlaubnis erteilt bekommen haben.

    Wir haben übrigens in keiner Weise in die Bausubstanz eingefriffen, lediglich die Fläche, die jedem Mieter zum bepflanzen zur Verfügung steht haben wir statt dessen mit kleinen Fliesen gepflastert.

    Viele liebe Grüße auch allen
    von Sonnenschein

  • Sonnenschein55 hat geschrieben:

    Wir haben übrigens in keiner Weise in die Bausubstanz eingefriffen, lediglich die Fläche, die jedem Mieter zum bepflanzen zur Verfügung steht haben wir statt dessen mit kleinen Fliesen gepflastert.



    hallo sonnenschein,

    auch dieses ist eine bauliche maßnahme die einer genehmigung unterliegt.
    ist das gleiche wenn ein mieter sein ungefliestes bad selber fliest. er brauch die genehmigung und ist hinterher sogar verpflichtet dieses wieder zu entfernen wenn vom vermieter gewünscht.

    das mit dem urteil tut mir sehr leid für euch, ich weiss nicth wie lange es schon her ist und die zeit für eine revision schon vorbei ist. in der regel 14 tage.

    wiei ihr geschrieben habt mündliche zusage, reicht leider für solche dinge nicht aus, immer schriftlich.

    lg ralle

  • Hallo Sonnenschein 55,
    auch mir tut es ungemein Leid, aber Ralle hat leider ganz Recht mit allem was er
    schreibt.

    Es ist sehr schön, den Menschen zu vertrauen, manchmal allerdings sollte man es mit Lenin halten: "Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser!"

    Gerade beim Mieten einer Wohnung ist es unbedingt wichtig, sich jede Besonderheit, jedes Entgegenkommen des Vermieters sofort schriftlich geben lässt.

    Aber jetzt wisst ihr das selbst und braucht keinen erhobenen Zeigefinger von mir!

    Ich wünschte mir von Herzen, euch helfen zu können, leider bin ich kein Rechtsanwalt.
    Könnt ihr denn noch in Revision gehen?

    Eventuell kann euch der Mieterschutzbund helfen? Da zahlt man zwar auch eine Jahresgebühr, aber dann ist dort immer jemand da, der für euch arbeitet.

    Allerdings wird man euch in diesem Fall leider keine Rechtshilfe mehr geben können, weil das Verfahren ja bereits läuft oder gelaufen ist.
    Beraten kann man euch aber immer und oft hilft selbst das schon ein ganzes Stück weiter!

    Es ist fatal, dass ich euch nicht wirklich helfen kann, aber ich wünsche euch sehr,
    dass ihr gut aus dieser belastenden Situation heraus kommt

    Gute Besserung und das berühmte Quentchen Glück, das Rettung bringt
    wünscht euch
    Tari

  • Sonnenschein55 hat geschrieben:
    Das geht gar nicht, denn unsere Terrasse ist von der Straße aus deutlich zu erkennen.


    Hallo Sonnenschein,

    ich denke genau das ist das Problem. Wenn sich Eure Therasse von Gesammtbild des Hause abhebt, weil ihr sie verändert habt, kann es durchaus sein, daß der Vermieter im Recht ist.

    Gruß Karin
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