habe ich anspruch auf einen raum mehr bei schwerbehinderung mit G rollator und attest vom arzt

Hallo,

Bin 62 Jahre alt alleinstehend schwerbehindert mit Kennz.G und ständiger Benutzer eines Rollators auch in der Wohnung und wohne in Berlin Spandau. Ich bekomme EU Dauerrente von 288,45 € und dazu vom Sozialamt Grundsicherung und Mehrbedarf von 660,08 €
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948,53 €


Habe eine 2 Zimmerwohnung mit 62,45 qm
Nettokaltmiete 359,35
Betriebskosten kalt 127,-€
Betriebskosten warm 72,-€
Gesamtmiete 558,35 €
Minderungen/Nachlässe ? 29,85 € steht so drin
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Monatlicher..Zahlbetrag 528,50 €


Ich habe vom Amt die Aufforderung bekommen mir eine billigere Wohnung zu suchen,aber die darf nicht mehr als 378,-€ Bruttowarmmiete kosten.
Hatte bereits auch ein Attest von meinem Arzt vorgelegt,das ich krankheitsbedingt eine 2 Raumwohnung unbedingt benötige um ein menschenwürdiges Wohnen zu ermöglichen.
Habe auch beim Wohnungsamt einen WBS beantragt für 2 Räume mit Attest,aber nur einen WBS bekommen für nur 1 Raum und 50qm.

Ich verstehe das nicht,denn ich habe gehört,das bei Schwerbehinderung mit Kennz.G und ständiger Benutzer eines Rollators auch in der Wohnung einen Anspruch habe auf Mehrbedarf an Wohnraum und damit auch an Miete.

Nun habe ich nach über 7 Monaten eine Wohnung gefunden die ideal für mich wäre die um 85,50 € billiger ist, auch in meinem jetzigen Umfeld liegt und alle meine Ansprüche gegeben sind,sei es Ärzte, Einkaufsmöglichkeiten,Barrierefreiheit,Bewegungsfreiheit mit Rollator und Bekannte,Freundschaften alles im Umfeld.
Die hat auch 2 Zimmer 69,88 qm
Nebenkosten 163,78 € inkl. Heizkosten also Gesamt
Warmmiete 444,00 €

Außerdem habe ich in der neuen Wohnung was für mich ganz wichtig ist Warmwasser nicht über Strom, was ja leider bei meiner jetzigen ist und ich fast nur noch mich kalt gewaschen habe,weil sonst die Stromrechnung zu hoch dadurch wurde. Ich kann das aber aus gesundheitlichen Gründen auch nicht mehr.
Das ist auch ein Grund,das ich selbst aus dieser Wohnung raus will,denn die hohen Stromkosten zahlt das Amt nicht. Außerdem sind noch viele andere Gründe vorhanden die für mich Gesundheitlich unerträglich geworden sind.

Leider hat mein Sacharbeiter diese Wohnung die für mich ideal wäre abgelehnt mit der Begründung das sie nicht mehr als 378,-€ warm kosten darf wie viel Quadratmeter ist ihm egal und auch bei Schwerbehinderung mit Kennz.G" und Benutzung eines Rollators gibt es keinen Anspruch auf Mehrbedarf an Wohnraum bzw. Miete hat er mir gesagt.

Wer kann mir da eine genauere Auskunft geben.

Antworten

  • Hallo ekalein,

    das betrifft nur Rollstuhlfahrer. Ein Rollifahrer braucht mehr Platz um sich zu bewegen und er kann nur Möbel benutzen die in Greifhöhe sind. Deshalb braucht er mehr Platz und bekommt 15m² mehr Wohnraum. Da Du nicht ohne Rollator laufen kannst, stünde Dir auch ein Rollstuhl zu. Viele Menschen mit erheblicher Gehbehinderung sind Gelegenheitssitzer und benutzen ihren Rollstuhl nur für Wege, die mit dem Rollator zu weit. Vieleicht hilft es Dir wenn Du damit argumentierst. Versprechen kann ich es Dir aber nicht.

    Gruß Karin
  • hallo ekalein,

    karin hat recht. auch wenn du g im ausweis hast steht dir die wohnung nicht zu da du kein rollstuhlfahrer bist.

    deswegen hat das amt bei dir völlig recht, du bist leider gezwungen dir eine wohnung zu suchen die den gestzlichen vorschriften entspricht. als einzelperson nicht mehr als 50 m². jedoch gibt es auch zweiraumwohnungen die diese m² entsprechen. diese kannst du auch anmieten, solange die warmiete nicht höher ist als die 378,- euro die sie dir vorgegeben haben.
    den wb-schein brauchst nicht unbedinngt aber er kann bei manchen hilfreich sein. deswegen lass dir einen ausstellen der nicht die wohnungsgröße beinhaltet sondern die m² zahl von 50.

    oder du sprichst mit deinem doc ob er es für sinnvoll halten würde einen rollstuhl zu beantragen für dich, der dir ja auch so wie karin geschrieben hat zustehen würde,

    lg ralle
  • Hallo Ecklein,

    Wenn die Behinderung es irgendwie zuläßt, solltest Du versuchen über eine Neufeststellung. durch Vorlage fachärztlicher Gutachten beim Versorgungsamt Deines Heimatortes, einen Antrag auf das Merkzeichen aG zu stellen.
    Dein Facharzt muß praktisch bestätigen, daß die Fortbewegung mit dem Rollator nicht mehr zumutbar ist, deshalb aG gerechtfertigt ist und durch das wird man leichter als Rollifahrer anerkannt.

    Gruß

    Surfer
  • Hallo,

    So da bin ich wieder.

    Es hat sich inzwischen viel getan,denn ich habe inzwischen einen Rollstuhl bekommen und auch einen WBS mit dringlichkeit für jetzt 2 Räume.
    Ich habe auch durch hilfe von meinem Arzt mit einem Attest einen Antrag gestellt auf das Merkzeichen aG wo ich noch auf Antwort warte.

    Trotzdem verweigert mir immernoch mein Sacharbeiter vom Sozialamt eine 2 Raum Wohnung, denn er ist immer noch der Meinung das 1 Raum für mich ausreichend sei trotz Rollstuhl.Das kann es doch nicht sein, denn ich habe doch jetzt ein WBS für 2 Räume mehr geht doch wirklich nicht.

    Ich hatte aber auch Klage gegen Sacharbeiter beim Sozialgericht eingelegt und warte nun auf ein Ergebnis der Klage.


    Gruß
    ekalein

    😡
  • Hallo ekalein,

    Du hast damit alles getan, was getan werden konnte und musst nun warten, bis Du Rückmeldung bzgl. des Merkzeichens "aG" bekommst. Dann sieht es auch mit der gesetzlichen Lage anders aus 😀

    Wir wünschen Dir weiterhin viel Erfolg und helfen bei weiteren Fragen gerne weiter! 😀
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