2. Tiefgaragestellplatz kostenlos statt Bahindertenparkplatz, gibt es das?
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tinnix
✭✭
Hallo,
ich bin gerade umgezogen und kann einen Stellplatz in der hauseigenen Tiefgarage anmieten.😃
Da ich schwerbehindert bin benötige ich einen größeren Parkplatz um einsteigen zu können.
Mir wurde gesagt als Behinderte stünde mir auch in einer privaten Tiefgarage ein Behindertenparkplatz zu.
Falls es dort keinen gibt müsste mir mein Vermieter einen zweiten Parkplatz kostenlos stellen. 😕
Stimmt das? und wenn ja... wo bekomme ich einen entsprechenden Gesetzestext oder ähnliches???? Mein neuer Vermieter möchte etwas derartiges natürlich sehen.
Ich hoffe einer von euch kennt sich da aus.
Wäre echt schade, jetzt hab ich es geschafft in eine behindertengerechte Wohnung zu ziehen und dann ist der Parkplatz zu klein.
Gruß
Tina
ich bin gerade umgezogen und kann einen Stellplatz in der hauseigenen Tiefgarage anmieten.😃
Da ich schwerbehindert bin benötige ich einen größeren Parkplatz um einsteigen zu können.
Mir wurde gesagt als Behinderte stünde mir auch in einer privaten Tiefgarage ein Behindertenparkplatz zu.
Falls es dort keinen gibt müsste mir mein Vermieter einen zweiten Parkplatz kostenlos stellen. 😕
Stimmt das? und wenn ja... wo bekomme ich einen entsprechenden Gesetzestext oder ähnliches???? Mein neuer Vermieter möchte etwas derartiges natürlich sehen.
Ich hoffe einer von euch kennt sich da aus.
Wäre echt schade, jetzt hab ich es geschafft in eine behindertengerechte Wohnung zu ziehen und dann ist der Parkplatz zu klein.
Gruß
Tina
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Antworten
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Hallo tinnix, ein netten Gruß aus Pulheim nach Köln rüber.
Rechtlich kann ich Dir zwar keine adäquate Antwort geben, doch 2 Tipps.
Ich denke für Dein neues Objekt gibt es eine Hausverwaltung, frag da doch mal nach, wie es mit einem Behindertenparkplatz für Dich aussieht.
Oder vielleicht kannst Du ja tauschen, sodaß Du ein Parkplatz an einer Stelle bekommst wo ein Pfeiler oder bauartbedingt etwas anderes Dir mehr Platz gibt. Zur Not Rückwärts einparken und damit das einfacher geht, am Auto Rückfahrsensoren nachrüsten, An meinem großen und unübersichtlichen Auto, war das das beste was ich hätte machen können, einfach nur Klasse solche Sensoren😀
Drücke Dir die Daumen, das Du ein entsprechenden Parkplatz bekommst.
lg Cross
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tinnix hat geschrieben:......Mir wurde gesagt als Behinderte stünde mir auch in einer privaten Tiefgarage ein Behindertenparkplatz zu.
Falls es dort keinen gibt müsste mir mein Vermieter einen zweiten Parkplatz kostenlos stellen. 😕
Stimmt das? und wenn ja... wo bekomme ich einen entsprechenden Gesetzestext oder ähnliches???? Mein neuer Vermieter möchte etwas derartiges natürlich sehen.
Ich hoffe einer von euch kennt sich da aus.
Wäre echt schade, jetzt hab ich es geschafft in eine behindertengerechte Wohnung zu ziehen und dann ist der Parkplatz zu klein.
Hallo Tina,
zunächst einmal viel Glück in der neuen Wohnung! 😉
Ich würde mich mal beim Mieterverein hinsichtlich der Regelungen und des Rechtsanspruchs erkundigen.
VG, Lavcadia
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Hallo Tinnix,
Glückwunsch zur neuen Wohnung!
Ich habe im Büro zu diesem Thema nachgefragt...
Bei uns auf dem "Ländle" sieht das so aus:
Ein rechtlicher Anspruch auf einen weiteren (kostenlosen) Tiefgaragenstellplatz besteht leider nicht. Du könntest Deinen Vermieter fragen, ob Du zwei nebeneinanderliegende Parkplätze anmieten kannst, die Du allerdings auch beide bezahlen müsstest.
Es bestünde noch die Möglichkeit, durch die zuständige Kommune einen behindertengerechten Parkplatz in unmittelbarer Nähe Deiner Wohnung fest zugewiesen zu bekommen. Frag dort mal bitte nach.
Lass mal hören, wie die Sache ausgeht. Solche „Exoten“ sind auch für uns immer sehr interessant.
Alles Gute.
freundliche Grüße
0 -
Liebe Tina,
ich habe einem Architekten / Fachplaner für barrierefreies Bauen Deinen Fall geschildert. Seine Antwort bestätigt leider Zornroeschens Beitrag:Mir ist jedenfalls keine rechtliche Grundlage bekannt, die einen Privatvermieter dazu verpflichten könnte. Alle Bundesländer haben inzwischen Gleichstellungsgesetze erlassen, in denen auf die Belang von behinderten Menschen eingegangen wird. Auch von dort kann man diese Forderung nicht ableiten.
Ich halte daher diese Forderung für rechtlich nicht haltbar.
Rechtlich gesehen gibts also keinen Anspruch. Wie bereits von anderen Usern vorgeschlagen, würde ich es unbedingt mit einem Gespräch mit der Hausverwaltung versuchen. Vielleicht gibt es dort einen breiteren Stellplatz, den Du dann kriegen könntest (im Tausch gegen Deinen jetzigen).
Lieben Gruß,
Tom
MyHandicap
0 -
Hallo zusammen,
es war ein langes hin und her mit dem Parkplatz.
Erst haben wir nur einen gehabt in dem ich nicht parken konnte, da für mich zu klein.
Dann haben wir um zwei nebeneinander liegende Parkplätze gebeten.
Nach langem hin und her hat man dann einen relativ am Eingang gefunden, leider war der daneben an eine spanische Firma vermietet und dieser Wagen steht nun seit sage und schreibe ca. 3 Jahren dort, ohne bewegt worden zu sein (und so sieht er auch aus).
Nun wurde lange nachgefragt, ob diese Firma evtl. auch einen anderen Stellplatz nehmen würde, da dass Auto ja augenscheinlich nicht gefahren wird, sollte dies ja keinen Unterschied machen wo es steht.
Auch hier hat es wieder ewig gedauert, bis die Firma entlich ja sagte.
Also habe ich zwei Stellplätze angemietet (und bezahlt), leider hat die Firma den Wagen nie weggefahren.
Ich war also nun doppelt angeschmiert.
👿
Daraufhin habe ich mir die beiden Parkplätze endlich mal angesehen (bisher hatte sich mein Mann darum gekümmert) und was soll ich sagen....... 😡
Der 1. freie Parkplatz, den ich angemietet habe ist direkt neben einem Pfeiler und gleich hinter dem Pfeiler ist noch eine halbe Wagenbreite Platz bevor die Mauer kommt.
ALSO 😛
mir reicht der eine Parkplatz, da ich wenn ich rückwärts einparke meinen Rolli raus- und reinbekomme.
Nun ja, dass hätte mein Mann auch sehen können 😳
...aber na ja.
Auf jedenfall ist diese Problem nun gelöst.
Der Spanier kann seinen Wagen stehen lassen (und hübsch weiterbezahlen).
Ich habe die doppelt bezahlten Gebühren für den nicht genutzten Parkplatz (na ja leider nur für einen, obwohl ich beide nicht nutzen konnte) zurückbekommen.
Manchmal ist es zwar schon ein bischen eng, vor allem wenn die Schmerzen zu groß sind, aber es geht schon und ich bin froh auf diese Art und Weise wenigstens einen Tiefgaragenplatz zu haben.
Gruß
Tina
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tinnix hat geschrieben:
Daraufhin habe ich mir die beiden Parkplätze endlich mal angesehen (bisher hatte sich mein Mann darum gekümmert) und was soll ich sagen....... 😡
Der 1. freie Parkplatz, den ich angemietet habe ist direkt neben einem Pfeiler und gleich hinter dem Pfeiler ist noch eine halbe Wagenbreite Platz bevor die Mauer kommt.
ALSO 😛
mir reicht der eine Parkplatz, da ich wenn ich rückwärts einparke meinen Rolli raus- und reinbekomme.
Nun ja, dass hätte mein Mann auch sehen können 😳
...aber na ja.
Gruß
Tina
*breitgrins*
Und was lernen wir daraus???
Was meinte der liebe Gott, nachdem er den Mann erschaffen hat??
"Uuppps, hoffentlich hat’s niemand gesehen."
Und dann versuchte er es noch einmal; dieses Ergebnis konnte sich dann sehen lassen.
😃
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