Zuviel Kontrolle

Immer wieder werden in den Supermärkten die Taschen zu Unrecht kontrolliert, ohne jegliche Erlaubnis. Der Einzelhandel soll das nicht, um in die Privatsphäre des Kunden nicht einzugreifen. Es gibt für sie andere Möglichkeiten, wie z.B. die Installation von Überwachungskameras im Laden, als die Taschen der Kunden auszuspähen. Schade, dass sie nicht mehr Vertrauen haben zur Kundschaft, und einige Leute von ihnen zu Unrecht angegriffen werden.

Antworten

  • Hallo,also meine Taschen kontroliert Niemand.Rein theoretisch könnte man mir heimlich was hinten in den rucksack stecken und ich wäre dran wenn man mich erwischt.Lg Erich
  • Hallo roger 1,


    Eine routinemäßige Taschenkontrolle im Supermarkt ist unzulässig. Wenn das Personal darauf besteht, kann das sogar als Nötigung verstanden werden und es ist strafbar.

    Es gibt ein Urteil des Bundesgerichtshofs aus 1994 in dem festgestellt wird, dass eine Taschenkontrolle voraussetzt, dass eine strafbare Handlung begangen wurde. Wenn man im Supermarkt einkauft, kann aber das Personal nicht gleich jeden Kunden als potenziellen Dieb behandeln und die Taschen kontrollieren. Eine Taschenkontrolle ist also nur zulässig, wenn ein konkreter Verdacht vorliegt, der muss dann auch geäußert werden. Eine reine Kontrolle nach dem Motto „zeig mal“ geht nicht.

    Annette


  • Hallo!

    Das ließt sich alles sehr schön.Wenn ich allerdings mit meiner Einkaufstasche im Laden an der Kasse stehe und mich die Dame fragt,mal hineinschauen zu dürfen,hab ich kein Problem mehr damit,da es bei uns zum Standart gehört.

    Oft öffne ich sogar selbst und biete es an einen Blick rein zu werfen.
    Ich glaube es kommt immer auf den Ton an.Es tut mir weh,wenn ich durch einen Laden gehe und sehe wie Respektlos immer häufiger mit Lebensmittel umgegangen wird.

    Besonders in großen Läden,sehe ich immer wieder geöffnete Verpackungen,Halbleere Getränke usw.und extrem wenig Personal.
    Wenn jemand auf mich zukämme und mich fragen würde,ob ich meine Handtasche entleeren würde und mir glaubhaft macht,das er befugt ist,würde ich mir allerdings einen Zeugen dazu bitten.Angst würde es mir nicht machen,wenn ich nichts zu verbergen hätte.Jedoch das ein Gauner auch im Rang über mir stehen kann,die Erfahrung habe ich schon gemacht und deshalb vorsicht.
    Aber ehrlich bevor man nicht in so eine Situation gekommen ist,kann man schwer voraussehen wie man handelt.
    Deshalb hoffe ich für jeden hier,das er aus jeder brenzligen Situation ohne Blessuren rauskommen möge und mit einem reinen Gewissen.
    Gruß
    SENDRINE 😀
  • Liebe Sendrine,

    es ist für Dich völlig ok, wenn Du so denkst und kein Problem hast, andere ohne dass sie das Recht dazu hätten, in Deine Tasche gucken zu lasen. Ich verstehe Deine Haltung, denn dadurch geht man Problemen aus dem Weg.

    Ich hätte genauso wie roger ein Problem damit. Da wir in einem Rechtsstaat leben, gelten die Gesetze und im Zweifelsfall die Urteile der Gerichte. Ich finde, dass Übergriffe auf die Bürger, die gegen Gesetze verstoßen, nicht hingenommen werden sollen und dass man sich das nicht gefallen lassen soll. Erfolgen die Übergriffe gegen einen Behinderten, läuten bei mir alle Alarmglocken. Z.B. haben die Mitarbeiter bei Schlecker ja den Mut gehabt, gegen unrechtmäßige Überwachung vorzugehen. Ich denke, wenn man sich alles gefallen lässt, tut man sich selber keinen Gefallen damit und auch nicht seinen Mitbürgern.

    Sich dagegen zu wehren, andere Personen ohne dass sie das Recht dazu hätten, in die eigene Tasche gucken zu lassen, hat nichts damit zu tun, etwas zu verbergen. Genauso könnte man sagen: ich erlaube fremden Personen, meine Wohnung zu durchsuchen, weil ich nichts zu verbergen habe. Das geht aber nicht!

    Artikel 1 des Grundgesetzes sagt:
    --Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.--

    Ich finde, dass das ein wirklich tolles Gesetz ist.

    Annette



  • Hallo Annete!

    Ich gebe Dir bedingt recht.Da ich selbst immer viel gekämpft habe und meine Kraft inzwischen nachgelaßen hat,gehe ich aus meiner eigenen Vernunft heraus oft andere Wege.

    Dazu gehört auch,das unser Vermieter einmal im Jahr die Wohnung besichtigt und wir evtl. anstehende Mängel besprechen.

    Ich habe damit keinerlei Probleme.Ich möchte sogar sagen,ich bin voll damit einverstanden.Auch in meine Einkaufstasche zu schauen,auch deshalb weil ich nichts zu verbergen habe.

    Das kann auch jeder halten wie er will,auch damit habe ich kein Problem.Wir leben in einer Verantwortung.Jedoch geht diese immer mehr verloren.Da ich über 30 Jahre auch Wohnungen verwaltet habe,spreche ich hier besonders an,das in den letzen Jahren immer mehr Messis sich entwickelt haben,aber auch Mietnomaden,sich eingefunden haben.
    Meine Beobachtung in Lebensmittelläden hab ich schon angesprochen.Die wenigen Verantwortlichen mit wenig Lohn haben meinen Respekt und Anerkennung und es bringt ihnen auch Ruhe,wenn ich mit meiner bereits gefüllten Einkaufstasche durch Einkauf in einem anderen Laden,darauf hinweise,sobald ich spühre,mein gegenüber denkt an eine Unehrlichkeit.

    Das ist halt meine Art damit umzugehen.Gruß SENDRINE 😀
  • Liebe Sendrine,

    ich gebe Dir vollkommen recht, jeder muss seine Entscheidung selber treffen, wie er oder sie mit Dingen umgeht. Nur leben wir nicht alleine und das Verhalten von jedem von uns hat Auswirkungen auf andere. Wenn 10 Leute sich im Supermarkt ohne zu Murren in die Tasche gucken lasen, wird der Elfte natürlich mehr Probleme haben, wenn er das verweigert. Wenn die ersten 10 aber auch sagen „Nein, dazu haben sie kein Recht“, wird der Elfte weniger Probleme haben. Da im Supermarkt viele 100 Menschen einkaufen, summiert sich das.

    Zur Klarstellung aber folgendes:

    Der Vermieter hat das Recht die Wohnung nach Terminabsprache zu begehen aber er darf die Wohnung NICHT durchsuchen! Er kann auch nicht einfach vor der Tür stehen, klingeln und darauf bestehen in die Wohnung gelassen zu werden. Also hier ist ein großer Unterschied ob ein Vermieter die Wohnung begeht und nach Mängeln guckt oder ob irgend jemand die Wohnung durchsucht. Dazu hat auch der Vermieter nicht das Recht!

    Wenn ich in einen Supermarkt gehe und vorher woanders eingekauft habe, bin ich natürlich verpflichtet darauf aufmerksam zu machen und den Kassenzettel vorzuzeigen. Ich kann die Einkaufstasche auch an der Kasse lassen.

    Das war hier aber nicht die Frage. Ich habe roger so verstanden, dass seine Tasche kontrolliert wurde, ohne dass dort andere Lebensmittel von einem anderen Laden drin waren. Und in diesem Moment ist die Kontrolle rechtswidrig, egal ob sie ein Angestellter mit wenig Einkommen durchsucht oder der Aldi Millionär.

    Die Tatsache, dass ein Verkäufer wenig verdient, rechtfertigt nicht, dass er im Auftrag des Arbeitgebers rechtswidrige Handlungen vollzieht. Es geht auch nicht, dass rechtwidriges Verhalten damit begründet wird, dass es viele Personen gibt, die stehlen oder die Wohnungen herabwirtschaften.

    Annette

Diese Diskussion wurde geschlossen.