Kann der Betreibungsbeamte meine IV-Rente pfänden?
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Ich beziehe eine IV-Rente und habe Schulden, für die ich betrieben wurde. Kann der Betreibungsbeamte meine IV-Rente pfänden?
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Antworten
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IV- und AHV-Renten sowie Ergänzungsleistungen, gewisse Zahlungen der Unfallversicherung, Familienzulagen und Fürsorgeleistungen sind nicht pfändbar (vgl. Art. 92 SchKG). Ebenfalls nicht pfändbar sind die sogenannten Kompetenzstücke wie z.B. der ganze Haushalt, die Kleider und die für die Berufsausübung notwendigen Geräte sowie Vermögenswerte im Ausland.
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