Wann erhalte ich ein Übergangstaggeld?
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Wann erhalte ich vom Unfallversicherer ein Übergangstaggeld?
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Der von einer Arbeit befristet oder dauernd ausgeschlossene Arbeitnehmer erhält vom Versicherer ein Übergangstaggeld, wenn er wegen des Ausschlusses für kurze Zeit in erhebliche erwerbliche Schwierigkeiten gerät, insbesondere wenn er seinen Arbeitsplatz unverzüglich verlassen muss und keinen Lohn mehr beanspruchen kann.
Das Übergangstaggeld entspricht dem vollen Taggeld nach Artikel 17 Absatz 1 der Verordnung über die Unfallverhütung (VUV) und wird während höchstens vier Monaten entrichtet.
Das Übergangstaggeld wird monatlich im Nachhinein ausbezahlt.
Trifft das Übergangstaggeld oder die Übergangsentschädigung mit anderen Sozialversicherungsleistungen zusammen, so wird es oder sie nach Artikel 69 ATSG gekürzt.
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