Muss der Arbeitgeber einen Kündigungsgrund nennen?
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Ich habe den Verdacht, dass mein Arbeitgeber mir wegen meiner Krankheit gekündigt hat. Muss mir mein Arbeitnehmer einen Kündigungsgrund nennen?
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Grundsätzlich gibt es keine gesetzliche Vorschrift, welche besagt, dass ihr Arbeitgeber Ihnen von sich aus den Kündigungsgrund nennen müsste. Allerdings muss er Ihnen die Kündigung schriftlich begründen, falls Sie dies ausdrücklich von ihm verlangen. Es liegt daher ausschliesslich an Ihnen, ob Sie eine Begründung verlangen!
Sollte sich ihr Arbeitgeber allerdings weigern, den Kündigungsgrund zu nennen, so bleibt Ihnen leider nichts anderes übrig, als ihn durch ein Arbeitsgerichtsverfahren dazu zu zwingen. Allerdings ändert die Begründung der Kündigung grundsätzlich nichts an der Gültigkeit der Vertragsauflösung.
Im Falle von missbräuchlichen Kündigungen spielt der Kündigungsgrund dennoch eine wichtige Rolle. Weigert sich nämlich Ihr Arbeitgeber, die Kündigung zu begründen, wird das Arbeitsgericht dies im entsprechenden Verfahren eher zu ihren Gunsten berücksichtigen.
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