Welcher Lohn muss versichert werden?
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Welcher Lohn muss von der Pensionskasse versichert werden?
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Um das Vorsorgeziel zu erreichen, sind die Leistungen der ersten und zweiten Säule aufeinander abgestimmt. Deshalb nennt man auch das massgebende Einkommen, das in der Beruflichen Vorsorge versichert werden muss, koordinierter Lohn. Dieser berechnet sich aus dem Bruttojahreslohn minus Koordinationsabzug. Der untere Grenzlohn ist das Jahreseinkommen (brutto), ab welchem sich der Arbeitnehmer obligatorisch BV versichern muss.
Der obere Grenzlohn ist der maximal zu versichernde Verdienst (= dreifache maximale AHV-Rente).
Grenzwerte ab 1.1.2009
Mindestjahreslohn (Eintrittsschwelle BVG) Fr. 20'520.--
Koordinationsabzug Fr. 23'940.--
Obere Limite des Jahreslohn Fr. 82'080.--
Maximal koordinierter Lohn Fr. 58'140.--
Minimal koordinierter Lohn Fr. 3'420.--
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