Bin ich bei Schwarzarbeit bei der AHV und IV obligatorisch versichert?
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Was gilt bei Schwarzarbeit? Bin ich trotzdem versichert?
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Auch Schwarzarbeiter sind bei der AHV und IV obligatorisch versichert. Es ist nicht massgebend, ob jemand eine Arbeitsbewilligung hat oder nicht.
Aber natürlich können die Ausgleichskassen Schwarzarbeit nur erfassen, wenn diese gemeldet wird. Häufig geschieht das erst, wenn die schwarz arbeitende Person verunfallt oder erkrankt. Dann zieht die AHV-Ausgleichskasse die geschuldeten Beiträge für die letzte fünf Jahre beim Arbeitgeber ein und diese Periode wird als Beitragszeit anerkannt.
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