Unfallversicherung: Voraussetzungen für ein Taggeld?
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Ich hatte einen Unfall während meiner Arbeitszeit. Unter welchen Voraussetzungen erhalte ich ein Taggeld von der Unfallversicherung?
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Ist eine versicherte Person infolge eines Unfalls voll oder teilweise arbeitsunfähig, so hat sie Anspruch auf ein Taggeld. Dieses wird ab den 3. Tag nach dem Unfalltag für jeden Kalendertag ausgerichtet. Es beträgt bei voller Arbeitsunfähigkeit 80% des versicherten Verdienstes, bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit entsprechend weniger. Der Taggeldanspruch erlischt mit der Wiedererlangung der vollen Arbeitsfähigkeit, dem Beginn einer Invalidenrente oder mit dem Tod der versicherten Person. Das Taggeld für Personen, welche während der Arbeitslosigkeit verunfallen, entspricht der Arbeitslosenentschädigung.
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