IV: Was ist der Unterschied zwischen einem Vorbescheid und einer Verfügung?
IV: Was ist der Unterschied zwischen einem Vorbescheid und einer Verfügung?
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Nach Abschluss aller notwendigen Abklärungen erhalten die Versicherten von der IV-Stelle einen Vorbescheid, der über den vorgesehenen Entscheid der IV informiert.
Innert 30 Tagen können sich diese zum geplanten Entscheid äussern.
Sollte die betroffene Person also mit dem Vorbescheid nicht einverstanden sein, so ist es ihr unbedingt anzuraten, bereits gegen den Vorbescheid sämtliche Einwendungen anzubringen, welche die IV-Stelle nicht genügend berücksichtigt hat.
Erhebt die versicherte Person keine Einwände und gehen innerhalb der gesetzten Frist auch keine Stellungnahmen von anderen Parteien ein, erlässt die IV-Stelle die Verfügung.
Bringen die versicherten Personen oder die Parteien Einwände vor, ist die IV-Stelle gehalten, in der Verfügung zu diesen Stellung zu nehmen und diese zu
berücksichtigen.
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