Termin bei der Servicestelle für gehandicapte Leute

Optionen
Hallo, muss ich mir für die Beratung in einer Servicestelle einen Termin geben lassen?

Antworten

  • Grundsätzlich nein.

    Die gemeinsamen Servicestellen erbringen ihre gesetzlich vorgegebenen Aufgaben im Rahmen ihrer Öffnungszeiten. Sie sind so ausgestattet, dass Wartezeiten grundsätzlich nicht entstehen (§ 23 Abs. 3 Satz 1 SGB IX). Hierfür wird von den Rehabilitationsträgern besonders qualifiziertes Personal eingesetzt, das über ein
    breites Fachwissen insbesondere des Rehabilitationsrechts und der Praxis verfügt. Dadurch ist gewährleistet, dass ein Kontakt zu einem fachlich kompetenten Partner in aller Regel sofort möglich ist.

    Sind allerdings für die Verständigung ein Gebärdensprachdolmetscher oder eine Kommunikationshilfe erforderlich, ist es sinnvoll, einen Termin zu vereinbaren.
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