Was versteht man unter häuslicher Krankenpflege?
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Man muss unterscheiden, ob man den Tätigkeitsort der Pflege oder den Anspruch eines Versicherten meint. Erster beschreibt das Arbeitsgebiet von ambulanten Pflegediensten und Sozialstationen. Der zweiten Bedeutung nach ist die häusl. Krankenpflege der im deutschen Sozialgesetzbuch V (zur gesetzl. Krankenversicherung) feststehende Anspruch einer krankenversicherten Person auf Unterstützung durch einen vertraglich der Krankenkasse verbundenen ambulanten Pflegedienst.
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