Was ist Übergangsgeld?
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Das Übergangsgeld soll die wirtschaftliche (finanzielle) Versorgung des Leistungsberechtigten und seiner Familie während der Rehabilitation sicherstellen. Übergangsgeld leisten die Träger der Rentenversicherung im Zusammenhang mit den von ihnen erbrachten Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben sowie im Rahmen der von ihnen erbrachten sonstigen Leistungen zur Rehabilitation, die Träger der Unfallversicherung, die Bundesanstalt für Arbeit und die Träger der Kriegsopferfürsorge im Zusammenhang mit den von ihnen erbrachten Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Übergangsgeld auch für Zeiten zwischen einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation und einer sich anschließenden Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben sowie für Zeiten vor und nach einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben und zwischen zwei zusammenhängenden Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gezahlt werden.
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