Anmeldung bei der IV
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Was ist bei der Anmeldung bei der Invalidenversicherung zu beachten?
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Zum Bezug von Leistungen der IV müssen versicherte Personen bei der IV-Stelle ihres Wohnsitzkantons eine Anmeldung einreichen. Für im Ausland wohnhafte Versicherte ist die IV-Stelle für Versicherte im Ausland zuständig. Das amtliche Anmeldeformular kann bei den IV-Stellen, den Ausgleichskassen und ihren Zweigstellen sowie unter www.ahv-iv.info bezogen werden.
Einen Anspruch anmelden können: die versicherte Person oder ihr gesetzlicher Vertreter und Behörden oder Dritte, die die versicherte Person regelmässig unterstützen oder dauernd betreuen.
Die versicherte Person muss die Anmeldung zum Bezug von Leistungen eigenhändig unterschreiben. Die Anmeldung soll frühzeitig erfolgen, wenn der Gesundheitsschaden Leistungen der IV auslösen kann. Eine verspätete Anmeldung kann einen Verlust von Leistungen zur Folge haben.
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