Reiseassistens
Guten Abend,
kurz zu mir:
Ich bin 50 Jahre alt und habe seit einem Schlaganfall GdB 100, Mz G + B sowie den Pflegegrad 3.
Meine Frage:
Ich möchte es nach nach 10 Jahre verzicht mal wieder wagen, in den Urlaub zu fliegen. Allerdings ist mir bewusst, das ich dies nicht ohne Hilfe schaffen werden. Im im „normalem Altag“ auch, benötige ich auch im Urlaub hilfe bei längeren Laufstrecken, dem Gepäck tragen, teilweise beim zubereitung des essens, umgang mit großen Menschengruppen…u.v.m.
Aus diesem Grund möchte ich einen guten Bekannten fragen, ob er mich begleiten und mir bei all dem Hilft.
Deshalb möchte ich bei meiner Pflegekasse „Verhinderungspflege“ für eine Reiseassistens beantragen.
Kann mir da vielleicht jemand Tipps geben was ich bei der Beantragung beachten sollte?
Vielen Dank im voraus.
Kommentare
-
Hallo @schlag
Schön, dass du nach 10 Jahren wieder mal in den Urlaub fliegen willst.
Ich habe zum Thema „Verhinderungspflege“ beantragen, folgenden Link gefunden:
Zusätzlich könnte vielleicht einer von diesen Webseiten helfen:
&
Ich hoffe es klappt!
Beste Grüsse
2 -
HalliHallo,
vielen Dank für die Infos.
LG1 -
Guten Morgen,
gibt es dazu vielleicht ein „Gesetz“ bzw. ein Urteil worauf ich mich in einem Nebensatz meines Antrages beziehen kann?
0 -
Hallo @schlag
- § 78 SGB IX Assistenzleistungen
- (hier wird ein Urteil im Text erwähnt)
- https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/2022_20.html
Das ist natürlich keine Rechtsberatung, sondern nur ein paar Links, die ich im Internet gefunden habe. Vielleicht helfen sie dir weiter. Ansonsten gibt es auch Assistenzdienste, die beim Antrag Unterstüzen oder die Möglichkeit einer Rechtsberatung.
Viele Grüße
0 -
So, ich habe die entsprechende Verhinderungspflege genehmigt bekommen.
Sollte ich diese tatsächlich nutzen, entsteht mir folgendes Problem:
Wie in ein meiner ursprünglichen Frage erwähnt, würde ich einen guten Bekannten fragen, ob er mich privat bei meiner Reise begleiten würde und mich bei allen notwendigen Dingen unterstützen würde. Die entstehenden Kosten würde ich natürlich übernehmen. Diese mir entstehenden Kosten könnte ich ja jetzt mit dem Geld aus der Verhinderungspflege abfedern.
Nun zu meiner Frage:
Wenn mich ein guter Freund privat bei meiner Reise begleitet und ich seine Kosten über die Verhinderungspflege ausgleiche, dann muss er dieser „Urlaub“ als EINKOMMEN bei der Steuererklärung am Jahresende angeben?
Für Euren Rat wäre ich Euch dankbar.
LG0
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