Wiederbegutachtung bei Pflegegrad 3 nach Widerspruch

Hallo liebes Forum, bin neu bei Euch.

Habe diese Woche den Pflegegrad 3 (nach Widerspruch mit SoVD auf Bescheid Pflegegrad 1) erhalten. Der Pflegegrad 3 wurde ohne Befristung ausgesprochen und auf den Zeitpunkt der Erstbegutachtung zurückdatiert.

Den ersten Antrag hatte ich am 29.07.24 gestellt. Im Pflegegutachten wird das Datum 01.07 (ist ja immer Monatsanfang) angegeben. Weiterhin wurde im Gutachten festgelegt, dass zum Zeitpunkt der Vorgegutachtung bereits die Voraussetzungen für den aktuellen empfohlenen Pflegegrad vorlagen.

Meine Krankenkasse teilt mir jedoch im Abhilfebescheid mit, dass auf Basis des Widerspruches des Pflegegeld erst ab 01.08 bezahlt wird.

Meine Frau hat dann bei der Krankenkasse angerufen u. ihr wurde mitgeteilt, dass bei Widerspruchsverfahren und Erhöhung des Pflegegrades im Widerspruchsverfahren nicht der das Datum (Monatsanfang) des Erstantrages entscheidend ist, sondern der Folgemonat.

Ich finde da auch leider nichts im Netz.

Vielen Dank.

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Antworten

  • jaeger
    jaeger
    bearbeitet 10. Dez 2024

    Lieber admin/liebe Florence,

    bitte den nachfolgenden User sperren, der mich privat mit folgender Nachricht kontaktiert hat.

    • lstiva: 9. Dez 2024: Hello dear,Am interested in you i hope you don't mind, i will like us to know each other and also do something together, get back to me i will also send you something you will like to see, am not always online here that is why i gave you my Email --- please write me in my email, am not always online here

    [von den Moderator:innen bearbeitet]

  • Hallo @jaeger,

    vielen Dank für deine Nachricht - wenn es Probleme in den Privatnachrichten gibt, hilft es uns sehr, wenn ihr uns in der Community informiert (da wir die Privatnachrichten natürlich nicht einsehen können). Ich habe diesen Account nun verbannt und die Inhalte des Accounts ebenfalls gelöscht. Aus deinem Post habe ich auch die angegebene E-Mail-Adresse entfernt, damit niemand auf diesen Phishing-Versuch mehr reagieren kann.

    Vielen Dank für dein Engagement!

    Emma

  • Hallo @jaeger,

    hast du hierzu schon Kontakt mit dem SoVd gehalten, der dich bei dem Widerspruch unterstützt hat?

    Viele Grüße