Wer kennt sich rechtlich mit dem Deutschen Krankenkassensystem aus - "Krankengeld"?

Ich habe in 2021 nach fast 20 Jahren wieder in Deutschland zu arbeiten begonnen und mich für eine Ersatzkrankenkasse TK entschieden. Ende 2022 bekam ich COVID mit prologierten Verlauf und habe in 2023 nach diversen Krankenständen von der TKK eine Wiedereingliederung genehmigt bekommen. Es wurde aber kein Krankengeld gezahlt 😕. Der Arbeitgeber hat seinen Anteil getragen. Da mir das (Teil-) Einkommen nicht gereicht hat habe ich die Wiedereingliederung als "erfolgreich" beendet, damit der Arbeitgeber wieder ein volles Gehalt zahlt. Gesund war (und bin) ich nicht gewesen, konnte aber Überstunden abfeiern, sodass ich kaum gearbeitet habe und dennoch bezahlt wurde.

Seit einiger Zeit versuche ich die TKK dazu zu bringen zumindest (schriftlich) Stellung zu der Sache zu beziehen, warum es nicht zu einer Krankengeldzahlung gekommen ist. Vielleicht unterliege ich ja einem Irrtum und falls jemand aus diesem Forum Erfahrung mit Krankengeldzahlungen hat, würde ich mich über eine klärende Antwort freuen.

Antworten

  • Hallo @Dr.No,

    leider reichen meine Erfahrungen mit dem Krankengeld nicht bis zu Wiedereingleiderung aus. Da ich aus gesundheitlichen Gründen nach 10 Monaten Krankheit den Beruf gewechselt habe.

    Hast du es schon versucht telefonisch mit deiner Krankenkasse in Kontakt zu treten? Oder dich bei der unabhängigen Patientenberatung berten lassen? "Wir beraten und informieren - Wir helfen allen Menschen in gesundheitlichen und gesundheitsrechtlichen Fragen"

    Vielleicht kanna uch später in Rechtsfragen der VdK oder SoVd eine Anlaufstelle sein.

    Hamburger Modell: Wie finde ich nach einer Krankheit zurück ins Arbeitsleben?

    Viele Grüße

  • Wessi
    Wessi ✭✭
    bearbeitet 28. Okt 2024

    Hallo Dr.No,

    Das verstehe ich leider nicht??. Wieso hast du das so gemacht mit der Wiedereingliederung??. Ob wohl du ja Krank bist!!. Das begreife ich leider nicht!!. Ich habe auch sehr viel mit meinem AG und der KK durchgemacht!!. Ich spreche aber jetzt nicht von mir!! 🙈 😉.

    Ich mußte es tatsächlich 3 mal lese, bis ich es leider verstanden habe 🙈.

    Du bist wieder seit 2021 in Deutschland! und Arbeitest auch!!.

    Dein AG muß ja dir eine Lohnfortzahlung von 6 Wochen machen!!. Seit der ersten Krankmeldung an dein AG!!. Das hat er ja auch getan!. Erst dann bekommst du das Krankengeld.

    Wenn es länger dauern sollte!!. Das ist es ja auch so gewesen!!.

    Deine KK ist ja verpflichtend! das du in der Wiedereingliederung das Krankengeld weiter laufen mußte!!!, bis zur Beendigung des Wiedereingliederung!!.

    Dass ich es genau verstehen tu!!. Zwei Fragen habe ich leider noch!!.

    Nr.1 ) Hast du überhaupt eine BEM gemacht??. Dein AG ist sogar Verpflichtet dir es an zu bitten!!. Sonst macht er ( AG ) sich Strafbar!. Du kannst es aber auch ablehnst??. Da passiert dir nichts.

    Nr.2 ) Hast du das auch Schriftlich bekommen, deine zusagen des Wiedereingliederung??.

    Was genau steht dort drin??. Du hast mit der Wiedereingliederung beendet!.

    Und am nächsten Tag hast du wieder voll gearbeitet?, ab da hast du wieder dein Lohn bekommen!.

    Ich überlege die ganze Zeit wo da der Fehler liegen könnte!!.

    Du hast auch bestimmt die Folgebescheinigungen weiter geführt hast!!.

    Du hast doch bestimmt von deinem HA oder Facharzt die Wiedereingliederungsbescheinigung

    besprochen und von ihm ausfüllen lasen, da drin stehen die Stunden am Tagen und Woche für Wochen zu steigern, bis deine Arbeitsstunden voll sind.

    Wie gesagt, ich kann mir das nicht vorstellen und erklären warum deine KK das Krankengeld bei der Wiedereingliederung nicht ausgezahlt hat und nicht bekommen??.

    Unglaublich sowas zu Lesen.

    Schade das du nicht mehr ins Detail gegangen bist und geschrieben hast!!.

    Gruß Wessi 👍️ 👌

    Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser!.

    Ich Kämpfe für mich, und die Menschen die wirklich Hilfe brauchen. ( Gerechtigkeit )

    Nicht behindert zu sein ist wahrlich kein Verdienst, 
    sondern ein Geschenk das jedem, 
    jederzeit genommen werden kann.
    
    ( Richard von Weizsäcker )   
    

    🙈🙉🙊

  • Slowrider
    Slowrider ✭✭✭✭
    bearbeitet 29. Okt 2024

    Hallo @Dr.No, hallo @Wessi

    Auch ich habe mich einmal auf die Suche gemacht, um den Fehler zu finden.Und da bin ich ganz bei Wessi der ja einen Fehler vermutet. Leider, und da gebe ich Wessi recht, fehlen weitergehende Angaben. Man müsste den kompletten Vorgang einfach mal sehe um ggf. den Fehler zu erkennen. Schön wäre es, wenn es geht, dass man den Ablauf mal in einer Zeitlichen Linie darlegt und die eigenen Bemühungen aufzählt. Meistens steckt der Fehler im Detail.

    Gruß

    Ralf

    (Antwort ist keine Rechts oder Medizinische Beratung.Für die Richtigkeit der Antwort wird keine Haftung übernommen.Einige Antworten werden mithilfe einer KI geschrieben.(Artikel wird gekennzeichnet)