WBS für 60qm für 1 person mit Grundsicherung mit 60% GDB

Hallo Ihr,ich hab gerade folgendes Problem,mein Sohn (28) wohnt zZt. in einer 20qm Wohnung neben mir ,jetzt möchte ich aber das er eine 60qm Wohnung über uns bekommt.Das Amt sagt nein weil er nicht gehbehindert ist!Jedoch hat er ADHS und atypischen Autismus,braucht also Hilfe im Alltag!Sein GDB gilt ohne Begrenzung und Ich unterstütze Ihn! Der damalige Betreuer wurde durch mich ersetzt,jedoch hab ich dafür keine offiziellen Unterlagen! Kann ich dennoch den WBS bekommen?

Getaggt:

Antworten

  • Hallo @Bettina Packert de Lange,

    schön, dass du dich mit deiner Frage an die EnableMe Community wnedest.

    Ich habe dir hier eine Informationsseite zum Thema WBS herausgesucht:

    https://handbookgermany.de/de/wbs?gad_source=1&gclid=Cj0KCQjw8MG1BhCoARIsAHxSiQmROE5Mimh6xNB1d6wLoDWUbz8yEo72aNq_IKf57Xq4ezLKIargsgEaAtoGEALw_wcB

    Viele Grüße

  • Nein weil mir das keine Antwort bietet ob Menschen die an Autismus leiden Anrecht auf 10qm mehr Wohnraum (nicht50 sondern 60qm) haben.Er wohnt im selben Haus und muss von mir betreut werden.Er hatte damals einen gesetzlichen Betreuer,da er mit Ihm nicht auskam wurde mir die Betreuung von einer Richterin übertragen als Mutter, das wurde damals aber nicht offiziell eingetragen.Ist 10 Jahre her,da hiess es es ist die Pflicht einer Mutter Ihr kind zu betreuen!

  • Slowrider
    Slowrider ✭✭✭✭

    Hallo

    Menschen mit Autismus bekommen leider keine 10qm mehr Fläche zugesprochen.Die einzigen, die laut Gesetz ein Anrecht haben, sind Menschen mit schwerwiegenden Gehbehinderungen sowie Rollstuhlfahrer.

    Wer die Betreuung hat spielt dabei keine Rollen.Ausschlaggebend ist einzig und alleine das Handicap deines Sohnes.

    Lieber Gruß

    Ralf

    (Antwort ist keine Rechts oder Medizinische Beratung.Für die Richtigkeit der Antwort wird keine Haftung übernommen.Einige Antworten werden mithilfe einer KI geschrieben.(Artikel wird gekennzeichnet)

  • Hallo @Slowrider,

    für andere lesende Personen würde ich gerne ergänzen: ebenso blinde Personen sind können Mehrbedarf Gebrauch machen.

    https://www.eu-schwerbehinderung.eu/index.php/33-aktuelles/14246-mehrbedarf-bei-wohnungsgroesse-fuer-menschen-mit-behinderung

    Hier auch noch einmal speziell zum WBS:

    https://www.familienratgeber.de/rechte-leistungen/geld/wohnberechtigungsschein-wbs

    Den Abschnitt beim Familienratgeber "

    In Einzelfällen berücksichtigen die Wohnungsämter auch besondere persönliche Bedürfnisse. Zum Beispiel bei Menschen, die einen Rollstuhl nutzen, bei blinden Menschen oder bei Alleinerziehenden. Dann darf die Wohnung größer sein, als in der Tabelle angegeben. Das sollten Sie aber bei Ihrem Wohnungsamt klären, bevor Sie eine Wohnung suchen." könnte man auch so auslegen, dass man auf eine Einzelfallentscheidung des Sachbearbeiters der Sachbearbeiterin hoffen könnte. Daher wäre eine Möglichkeit sich mit dem Wohnungsamt in Verbidnung zu setzen und zu erklären warum ein größerer Wohnraum benötigt wird.

    https://www.enableme.de/de/artikel/wohnungsgrossen-fur-menschen-mit-behinderung-2362

    Eine andere Möglichkeit wäre, Kontakt zu der EUTB in ihrer Nähe aufzunehmen. Gerade vor Ort sind diese Beratungsstellen sehr gut vernetzt.

    Viele Grüße

  • Slowrider
    Slowrider ✭✭✭✭

    Hallo Nadine

    Danke für die Ergänzung.Kann man mal sehen,jeder sieht nur das, was ihn direkt betrifft.

    Liebe Grüße

    Ralf

    (Antwort ist keine Rechts oder Medizinische Beratung.Für die Richtigkeit der Antwort wird keine Haftung übernommen.Einige Antworten werden mithilfe einer KI geschrieben.(Artikel wird gekennzeichnet)