Muss ich den Entlastungsbetrag beantragen? Was zählt als Entlastung? Hilfsmittelgeld?

Guten Tag liebe Gemeinschaft, ich habe neulich im Internet gelesen, dass wenn man den monatlichen Betrag von 40 Euro nicht abruft, diesen von der Kasse auch überwiesen bekommt. Korrekt? Meine Kasse lehnt ab, da ich ja nicht bettlägerig u. inkontinent bin.Habe Grad 2, und meine Frau kümmert sich liebevoll um mich.

Noch eine Frage. Wie muss man vorgehen, um den Entlastungsbetrag für das Fensterputzen zu beantragen? Würde meine Frau enorm entlasten.

Mein Schwiegersohn schneidet 3x im Jahr unsere Hecke, ist das auch vom Entlastungsbetrag gedeckt?

Und noch etwas: Egal im Schwimmbad oder im Urlaub, es gibt keinerlei Vergünstigungen mehr (Gdb 80 plus G). Nur ab 100 und dann nur für die Begleitperson und fast jedes Kaff nimmt Kurtaxe, die auch nur bei GdB 100 zum Teil erstattet wird. Das ist die neue Einnahmequelle.

Getaggt:

Beste Antwort

  • waldi26
    waldi26 ✭✭
    Antwort ✓

    Die 40 Euro pro Monat für Pflegehilfsmittel sind geklärt. Da kann auch eine Apotheke helfen. Außerdem gibt es im Internet zahlreiche Anbieter, die monatlich über ein Abo liefern. Ob das im Einzelfall hilfreich ist, muss jeder selbst entscheiden.

    Die 125 Euro für den monatlichen Entlastungsbetrag können angesammelt werden. Ein Gespräch mit der Pflegekasse hilft da weiter. Es gibt hierbei Unterschiede zwischen den Bundesländern, welche Voraussetzungen die Dienstleister erfüllen müssen. Das können Einzelpersonen sein. Diese brauchen aber eine 'Zulassung'. Es kann aber auch ein Pflegedienst wie AWO, Caritas o.ä. sein. Ist zwar meist die teure Lösung hinsichtlich des Stundenlohns. Ein Vorteil kann sein, dass diese auch Angebote für den Haushalt oder sogar andere Hilfsarbeiten anbieten.

    Viel Erfolg wünscht waldi😉

Antworten