Muss ich den Entlastungsbetrag beantragen? Was zählt als Entlastung? Hilfsmittelgeld?
Guten Tag liebe Gemeinschaft, ich habe neulich im Internet gelesen, dass wenn man den monatlichen Betrag von 40 Euro nicht abruft, diesen von der Kasse auch überwiesen bekommt. Korrekt? Meine Kasse lehnt ab, da ich ja nicht bettlägerig u. inkontinent bin.Habe Grad 2, und meine Frau kümmert sich liebevoll um mich.
Noch eine Frage. Wie muss man vorgehen, um den Entlastungsbetrag für das Fensterputzen zu beantragen? Würde meine Frau enorm entlasten.
Mein Schwiegersohn schneidet 3x im Jahr unsere Hecke, ist das auch vom Entlastungsbetrag gedeckt?
Und noch etwas: Egal im Schwimmbad oder im Urlaub, es gibt keinerlei Vergünstigungen mehr (Gdb 80 plus G). Nur ab 100 und dann nur für die Begleitperson und fast jedes Kaff nimmt Kurtaxe, die auch nur bei GdB 100 zum Teil erstattet wird. Das ist die neue Einnahmequelle.
Beste Antwort
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Die 40 Euro pro Monat für Pflegehilfsmittel sind geklärt. Da kann auch eine Apotheke helfen. Außerdem gibt es im Internet zahlreiche Anbieter, die monatlich über ein Abo liefern. Ob das im Einzelfall hilfreich ist, muss jeder selbst entscheiden.
Die 125 Euro für den monatlichen Entlastungsbetrag können angesammelt werden. Ein Gespräch mit der Pflegekasse hilft da weiter. Es gibt hierbei Unterschiede zwischen den Bundesländern, welche Voraussetzungen die Dienstleister erfüllen müssen. Das können Einzelpersonen sein. Diese brauchen aber eine 'Zulassung'. Es kann aber auch ein Pflegedienst wie AWO, Caritas o.ä. sein. Ist zwar meist die teure Lösung hinsichtlich des Stundenlohns. Ein Vorteil kann sein, dass diese auch Angebote für den Haushalt oder sogar andere Hilfsarbeiten anbieten.
Viel Erfolg wünscht waldi😉
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Antworten
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Hallo @Hessi,
Der Entlastungsbeitrag in Höhe von bis zu 125€ monatlich steht ab dem Pflegegrad 1 zu. Dieser kann sich auch über eine Zeit eansammeln. Daher empfehle ich auch telefonisch in Erfahrung zubringen, wie viel zurzeit in deinem Topf liegt.
Bei dem Entlastungsbetrag handelt es sich um eine Kostenerstattung. Rechnungen können also einfach der Pflegeversicherung vorgelegt werden, sofern diese im Rahmen des Entlastungsbetrages getätigt worden sind.
"Der Entlastungsbeitrag soll Angebote finanzieren, die pflegende Angehörige entlasten."
Hier sind einige Beipsiele aufgeführt:
Außerdem denke ich, dass es für User*innen hilfreich sein könnte, wenn du einmal schreibst was es mit den 40€ auf sich hat.
Viele Grüße
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"Außerdem denke ich, dass es für User*innen hilfreich sein könnte, wenn du einmal schreibst was es mit den 40€ auf sich hat."
Ja bitte @Hessi, mit Grüßen von
Corinna
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Die 40 Euro sind für Gummihandschuhe, evtl. Inkontinenzsachen gedacht. Soll es ab Grad 1 monatlich jedem zustehen.
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@Hessi danke. War der letzte Satz als Frage gemeint?
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Hallo @Hessi,
stimmt. Es stehen monatlich 40€ zur Verfügung, um sich Pflegehilfsmittel zu kaufen. Nach einiger Recherche habe ich folgende Quellen, die dir bei der Beantowrtung helfen:
Für alle User*innen: Es handelt sich um das Geld zur Beschaffung von Pflegehilfsmittel
Viele Grüße
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"ich habe neulich im Internet gelesen, dass wenn man den monatlichen Betrag von 40 Euro nicht abruft, diesen von der Kasse auch überwiesen bekommt. Korrekt?"
@Hessi, Du hast es ja nicht bekommen. Ich denke auch, dass es nicht okay wäre. Hilfreich wäre auch wenn Du eine Quelle angeben könntest, wo Du es gelesen hast.
Viele Grüße
Corinna
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