Weiß jemand welche Befugnis ein Elektroscooter hat ohne Verkehrszulassung?

Hallo,

ich wüsste gerne ob es eine Regelung, Vorschrift, Genehmigung,... o.ä. gibt, die beschreibt, welche Voraussetzungen ein Elektrofahrzeug haben muss und welche Regelung es dafür gibt. Auch interessant wäre eine evtl. Einstufung bezüglich Genehmigungen der Benutzung von Wegen, in öffentl. Gebäuden, oder ÖNV und Fernzüge, und so weiter.

Wenn jemand eine Verordnung, Paragrafen, oder dergleichen kennt, aus deren Texten ich lesen könnte, was erlaubt ist und welche Voraussetzungen das Gefährt haben muss, damit eine Genehmigung erteilt wird, dann würde ich mich freuen über einen entsprechenden Hinweis.

Vielen Dank bereits jetzt.

Michael

Antworten

  • Slowrider
    Slowrider ✭✭✭✭
    bearbeitet 28. Mär 2024

    Hallo Michael

    Eine gute und ganz wichtige Frage. Ich musste mich damit auch befassen, da ich mir ein Zuggerät für meinen Rolli anschaffen wollte und auch am Überlegen war auf einen Scooter umzusteigen.

    Grundvoraussetzung ist eine EU Zulassung und eine TÜV Zulassung des Gerätes. Liegen die NICHT vor, ist der Betrieb des Scooters außerhalb des privaten Grundstücks verboten.

    Wenn das vorliegt, ist zu beachten, dass ab einer Geschwindigkeit von über 6 KM/H Anschnall- oder Helmpflicht herrscht. Des Weiteren gelten die Vorschriften der StVO.

    Das Gerät muss mit dem sogenannten Kleinschild versichert sein. Eine Versicherung ist grundsätzlich bei einem Betrieb zu empfehlen. Teilweise werden die Geräte mit in die Haftpflichtversicherung aufgenommen, wenn sie nicht mehr als 6 Km/h fahren. Da aber bitte unbedingt die Versicherung fragen.

    Die Mitnahme der Geräte im ÖPNV ist so eine Sache für sich. Die einen erlauben es, wenn Platz ist, die anderen verbieten es grundsätzlich. Auch hier muss man sich erkundigen.

    Einen Führerschein benötigt man nicht, wenn man vor 1980 geboren wurde. Da man aber auf der Straße fahren muss (bei mehr als 6KM/H)ist es wichtig, dass man sich mit den Verkehrsregeln auskennt. Darüber hinaus muss der Scooter mit einer Klingel und einer TÜV zugelassenen Lichtanlage ausgestattet sein.

    Solltest du ein Gefährt ins Auge gefasst haben, das keine Zulassung hat, so kannst du es zum TÜV bringen und es prüfen lassen. Ja nach Aufwand kostet dich diese Zulassung bis zu 200.- extra.

    So, ich hoffe, dass ich etwas Licht ins Dunkel bringen konnte. Weitere Informationen findest du im Netz.

    Gruß

    Ralf

    (Antwort ist keine Rechts oder Medizinische Beratung.Für die Richtigkeit der Antwort wird keine Haftung übernommen.Einige Antworten werden mithilfe einer KI geschrieben.(Artikel wird gekennzeichnet)

  • Hallo Ralf,

    vielen dank für deine tolle Antwort.

    Sie war informativ, rechtssicher und hat mir sehr geholfen.

    Mich würde jetzt interessieren, wie du dich damals entschieden hast?

    Viele Grüße

    Michael

  • Slowrider
    Slowrider ✭✭✭✭

    Hallo Michael

    Ich hab mich dagegen entschieden aufgrund der Rechtslage.Aber auch aufgrund der Versicherung.

    Rechtslage ist klar,und die Versicherung zahlt nicht wenn du einen Unfall bauen solltest.Und sowas kann sehr teuer werden.Das alles zusammen lohnt das Risiko nicht.

    Gruß

    Ralf

    (Antwort ist keine Rechts oder Medizinische Beratung.Für die Richtigkeit der Antwort wird keine Haftung übernommen.Einige Antworten werden mithilfe einer KI geschrieben.(Artikel wird gekennzeichnet)

  • Hallo Ralf,

    das ist schade zu lesen, dass du nicht 'elektrisch mobil' bist.

    Mir ist es aber nicht erklärlich, warum eine Versicherung bei einem Schaden nicht bezahlen würde? Dafür ist sie doch abgeschlossen worden! Aber vielleicht ist das in diesem Fall anders?

    Schöne Tage und…

    Viele Grüße

    Michael

  • Slowrider
    Slowrider ✭✭✭✭

    Hallo Michael

    Ich werde mobil.Ich habe ein Zuggerät gefunden, das alle Zulassungen hat.Ist noch eine Sache mit der Krankenkasse.

    Was die Versicherung betrifft, ist es tatsächlich eine andere Lage.Du bewegst ein Verkehrsmittel,zumindest werden die Teile so eingestuft,also kommt die Normale Haftpflicht dafür nicht auf.Bis 6 km/h akzeptieren die meisten es.Was darüber hinausgeht, gilt als Fahrzeug und muss eigenständig versichert werden.So die Aussage meiner Versicherung.

    Das gilt ins Besondere für externe E.Fahrzeuge.Aber auch bei Anbauteile,sogenannte Zuggeräte,musst du vorher unbedingt mit deiner Versicherung sprechen.

    Wobei sich das sofort erledigt, wenn das Teil keine Straßenzulassung vom TÜV/EU hat.

    Gruß

    Ralf

    (Antwort ist keine Rechts oder Medizinische Beratung.Für die Richtigkeit der Antwort wird keine Haftung übernommen.Einige Antworten werden mithilfe einer KI geschrieben.(Artikel wird gekennzeichnet)