IV-Bezüger und selbstständiges Erwerbseinkommen?
Mal unabhängig vom Erwerbsgrad, kann man ein selbstständiges Einkommen haben?
Antworten
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Ergänzend dazu: es ist natürlich eine Erwerbsfähigkeit da!
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Du kannst natürlich ein selbstständiges Einkommen erzielen. Die spannendere Frage ist, wie sich dies auf deine IV-Rente oder andere IV-Leistungen auswirkt und ob es sich am Ende für dich lohnt. Ich bin da keine Expertin darin, denn für mich kam dies während der Zeit, in der ich IV-Leistungen bezog, gesundheitlich gesehen gar nicht in Frage. Und momentan bin ich in der glücklichen Lage, dass ich keine IV-Leistungen mehr benötige.
Es kommt stark darauf an, wie hoch deine Erwerbsfähigkeit seitens IV eingeschätzt wurde. Generell ist es so, dass die IV nur den Teil bezahlt, den man als erwerbsunfähig eingestuft wurde. Wenn du zum Beispiel 60% erwerbsunfähig bist und 40% arbeiten könntest, erhältst du in der Regel eine 60%-IV-Rente und musst dir für die anderen 40% eine Arbeitsstelle suchen. In solch einer Konstellation könntest du theoretisch auch 40% selbstständig erwerbend sein, sofern du genug Kunden hast, dass du genug Geld verdienst und so leben kannst. Schwierig wird es, wenn die IV mitbekommt, dass du eigentlich mehr arbeitest, als du gemäss IV könntest. Dann könnte die IV deine Situation neu beurteilen, was dann - zumindest finanziell - wohl zu deinem Nachteil ausginge. Wenn du eine 100% IV-Rente hast, wäre ich persönlich mit zusätzlicher Erwerbstätigkeit sehr vorsichtig.
Wenn du in einer von der IV finanzierten Massnahme bist - z.B. Arbeitstraining oder Ausbildung - darfst du in der Regel nichts nebenher machen - das würde ja dem Ziel der Massnahme entgegenstehen.
Die IV kennt auch keine fluktuierende Arbeitsfähigkeit. Bei Beeinträchtigungen, die in Schüben verlaufen, kann dies zu praktischen Problemen führen. Allerdings ist es praktisch gesehen auch schwierig, solche Fälle dauernd neu zu beurteilen - bei der aktuellen Bearbeitungszeit, die die IV für die meisten Dinge braucht, ist dies entweder schlicht nicht möglich oder würde höhere Kosten für die IV - und damit für die Allgemeinheit - verursachen, wenn die IV dafür extra neues Personal einstellen müsste.
Schliesslich gibt es die moralische Frage, die sich jeder Mensch mit verminderter Erwerbsfähigkeit in der Schweiz selber beantworten muss: Versuche ich, einen möglichst hohen Anteil einer IV-Rente zu erhalten oder versuche ich, möglichst viel zu arbeiten und mein Einkommen selber zu verdienen? Die Antwort auf diese Frage hängt wohl von den persönlichen Umständen und auch dem Alter ab.
Ich empfehle dir, vor Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit dich beraten zu lassen, damit du genau weisst, welche finanziellen Folgen dies für dich in deinem Fall hat. Denn jeder Fall ist ein wenig anders als ein anderer Fall, und da braucht es wohl eine Expertenmeinung. Vielleicht weiss jemand hier im Forum, wo man da sich beraten lassen könnte?
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Mit einer IV-Rente lohnt es sich meist nicht zu arbeiten. Da die IV-Rente nicht existenzsichernd ist.
Die IV gibt anhand deines Invaliditätsgrades, ein dir zugestandener Verdienst vor. Dieser verdienst, zusammen mit der IV-Rente, ist aber so gut wie immer tiefer als das Existenzminimum. Dazu kommt noch zu 100% die Lohnsteuer. Das heisst, du wirst deutlich unter das Existenzminimum fallen.
Allerdings darfst du nicht länger als 3 Monate am Stück arbeiten. Sonst wird die Rente gekürzt oder ganz gestrichen.
Ist man auf EL angewiesen, lohnt es sich gleich doppelt nicht zu arbeiten. Es werden einem zwei drittel des lohnes angerechnet. (Den will ich sehen, der für 600CHF arbeiten geht.) Dazu kommt aber noch die Lohnsteuer. Zu 100%,
Auch wenn die EL zwei drittel anrechnet. Das heisst, du wirst ebenfalls unter das Existenzminimum fallen. Auch die IV-Rente muss zusätzlich voll versteuert werden. In dem Fall wirst du deutlich weniger Geld haben wenn du arbeitest.
Etwas anderes ist es, wenn du eine hohe PK-Rente hast. Mit IV-Rente und PK-Rente kann es sich lohnen zu arbeiten, da die PK nichts anrechnet.
Will heissen: Entweder du hast eine hohe PK-Rente, kannst dir ohne IV-Rente deine kompletten lebensunterhalt selbst erarbeiten. Anderenfalls lohnt es sich keines Falls zu arbeiten. Ausser inoffizell, Schwarz.
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Hallo IndyAner
Du hast hier schon viele Antworten erhalten. Grundsätzlich kannst Du soviel arbeiten - auch selbständig - wie Dir möglich ist resp. wie dir medizinisch zumutbar ist. Wenn Du eine Teilrente beziehst, kannst Du die Erwerbsfähigkeit verwerten. Es ist wichtig, ein erzieltes Einkommen immer der zuständigen IV-Stelle zu melden (Meldepflicht). Je nach Höhe des erzielten Einkommens, kann das Auswirkungen auf deinen künftigen IV-Grad haben und zu einer Rentenanpassung führen.
Genau so wichtig wie die Frage nach dem Einkommen erscheint mit aber die Frage: Was bedeutet Arbeit für Dich? Warum möchtest Du arbeiten? Möchtest Du eine Tagesstruktur aufbauen? Könnte es Dein Selbstbewusstsein stärken einer Tätigkeit nachzugehen? Hast du Interessen, Fähigkeiten und Talente, die Du im Arbeitsmarkt umsetzen möchtest? Es ist ja immer toll, wenn man nicht nur für das Einkommen arbeiten muss, sondern auch eine Befriedigung aus einer Tätigkeit ziehen kann, welche sich positiv auf die Lebensqualität auswirken kann. Und sehr wichtig scheint mir auch zu prüfen, ob eine selbständige Tätigkeit das Richtige für Dich ist. Eine selbständige Tätigkeit geht mit viel Verantwortung und persönlichen und finanziellen Risiken und Belastungen einher. Hier würde ich empfehlen, besser klein anzufangen und auszuprobieren (vielleicht zuerst als Hobby) und Dich davor gut beraten zu lassen. Besprich am besten auch mit Deiner Ärztin oder Deinem Therapeuten, wie der Weg für Dich aussehen könnte, was Du Dir zutrauen kannst und wo vielleicht die Grenzen liegen. Allenfalls wäre es auch möglich, Dich zuerst in einem Teilpensum anstellen zu lassen, bevor Du an eine Selbständigkeit denkst.
Wenn Du unsicher bist, wie Du vorgehen sollst oder wenn Du Unterstützung benötigst beim nächsten Schritt, kannst Du dich auch bei der zuständigen IV-Stelle melden und Dein Anliegen besprechen.
Alles Gute auf Deinem Weg!
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Hallo IndyAner
Die IV interessiert es grundsätzlich nicht, ob Sie einen Erwerb erzielen in selbstständiger oder unselbstständiger Tätigkeit. Einkommen ist Einkommen.
Ob sich dies auf Ihre IV-Rente auswirkt, ist abhängig von ihrem "validen Einkommen", also dem Einkommen, dass Sie hatten, bevor Sie von Invalidität betroffen waren. Diesbezüglich rate ich Ihnen, bei der IV-Stelle Ihres Wohnsitzkantons nachzufragen.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg beim Wiedereinstieg ins Erwerbsleben, egal welchen Weg Sie dabei gehen.
Freundliche Grüsse
Thomas Pfiffner
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