Frage betreffend Herausgabe der Krankengeschichte

Guten Tag

Ich habe bei meiner ehemaligen Psychotherapeutin die gesamte Krankengeschichte in Kopien gefordert und wies sie darauf hin, dass sie hoffentlich wissen würde, dass dies grundsätzlich kostenlos zu erfolgen hat. Nun hat sie mir jedoch geschrieben, dass ihre Abklärungen ergeben hätten, dass sie Zeit- und Materialaufwand sowie die Versandspesen mir privat in Rechnung stellen könne, was sie auch tun würde, weil dies für sie einen Mehraufwand zu bedeuten hätte. Ich war von Nov.2018-Nov.2023 bei ihr in Behandlung. Ab wann kann von einem übermässigen Aufwand ausgegangen werden, wo eine Verantwortliche effektiv Kosten für Kopien der Krankengeschichte verlangen darf? Ich finde die Rechtsprechung spricht da keine eindeutige Sprache. Ich bin IV-Bezügerin und meine finanziellen Kapazitäten sind begrenzt. Darf dies effektiv Sinn der Sache sein, dass man als ehemalige Patientin für die Herausgabe der Krankengeschichte noch finanziell zu bluten hat? Vielen Dank für jegliche Einschätzung.

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