Kindergeld mit Behinderung ab 25 Jahren

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Guten Tag,

ich habe eine wichtige Frage an euch und ich hoffe ihr könnt mir einen Rat geben. :)


Ich bin an mehreren psychischen Erkrankungen erkrankt. Diese sind auch diagnostiziert.

Sie sind VOR meinen 25 Lebensjahr aufgetreten.


Nun habe ich eine liebe Freundin, die leider bisschen weiter weg wohnt, im Jahr 2020 kennen gelernt. Sie ist wie ich, 35 Jahre alt.

Sie erzählte mir, dass sie für SICH SELBST Kindergeld erhält. Ich wurde stutzig, da ich sowas noch nie gehört hatte.


Dann erkundigte ich mich bisschen. Da ich ja selbst erkrankt bin und das auch vor dem 25 Lebensjahr, versuchte ich mal einen Antrag zu stellen.


ABGELEHNT. Die Papiere habe ich leider nicht mehr, aber ich glaube der Grund war, dass ich nicht mehr bei meinen Eltern wohne. Aber sie wohnt ja auch nicht mehr bei ihren Eltern.


Wie kann sowas sein?


Ich habe dieses Thema wieder hochgeholt, weil ich gestern laß, dass da irgendwas an den Regelungen geändert wurde. Glaube man muss kein Schwerbehindertenausweis mehr vorlegen oder so.


Also zu mir:

Schwerbehinderung: 30gdb (nur noch, keine Ahnung warum)

Erkrankt: vor dem 25 Lebensjahr

Wohnung: Eigene Wohnung mit Partner


Ich bekomme seit knapp 10 Jahren volle Erwerbsminderungsrente.


Warum wird mir dieses Kindergeld verwehrt? Was beachte ich nicht?

Könnt ihr mir helfen? :)

Kommentare

  • Slowrider
    Slowrider ✭✭✭
    bearbeitet 7. Jan 2024
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    Hallo

    Hier einmal ein Auszug zum Thema Kindergeld für Personen über 25.

    KINDERGELD – ANSPRUCHSHÖCHSTZEITRAUM: FÜR BEHINDERTE KINDER GELTEN BESONDERE REGELUNGEN

    Kindergeld wird für behinderte Kinder ohne eine Höchstaltersgrenze gezahlt. Konkret bedeutet dies jedoch, dass die Eltern einen Antrag auf eine Erweiterung beim Kindergeld-Anspruchshöchstzeitraum stellen müssen. Zu den Voraussetzungen gehört, dass die Behinderung des Kindes vor der Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten und das Kind nicht in der Lage ist, sich eigenständig finanziell zu unterhalten. Darüber hinaus dürfen die Bezüge oder das Einkommen des behinderten Kindes nicht den Grenzbetrag in Höhe von 8004 Euro im Jahr übersteigen, um einen weiteren Anspruch über die Höchstgrenze von 25 Jahren hinaus zu gewährleisten.

    Warum,wieso und weshalb deine Bekannte Kindergeld bekommt und welche Umstände vorliegen musst du mal mit Ihr klären.Vielleicht ergibt sich ja aus dem Gespräch ein Weg oder zumindest eine Aufklärung.

    Gruß

    Ralf

    (Antwort teilweise KI gestützt)

    (Antwort ist keine Rechts oder Medizinische Beratung.Für die Richtigkeit der Antwort wird keine Haftung übernommen.Einige Antworten werden mithilfe einer KI geschrieben.(Artikel wird gekennzeichnet)

  • Karlinchen
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    Das ist wohl ein sehr komplexes und schwieriges Thema.

    Hier ist die Administration mit ihren Fachleuten gefragt

    (Antwort ist keine Rechts oder Medizinische Beratung.Für die Richtigkeit der Antwort wird keine Haftung übernommen)

  • Hallo @Psiana

    Herzlich willkommen bei EnableMe!

    Du hast bereits ein paar Reaktionen aus der Community erhalten. Vor genau einem Jahr hatten wir zudem bereits einen Beitrag zum Thema Kindergeld. Die Frage geht zwar nicht ganz in dieselbe Richtung, aber vielleicht hilft dir der damalige Thread dazu dennoch weiter: LINK

    Einen Artikel zum Thema Finanzen und Kostenübernahme für Menschen mit Behinderungen findest du hier: LINK

    Gerne suchen wir für dich eine:n passende:n Expert:in, die/der dir mehr Infos zu dem Thema geben kann.

    Liebe Grüsse

    Florence von EnableMe

  • Nadine_EnableMe
    bearbeitet 8. Jan 2024
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    Hallo @Psiana,


    einerseits haben wir hier einen Artikel:

    Vielleicht hilft dieser dir weiter. Leider ist dieser schon etwas älter und wird daher dcie Neuerung, von der du gesprochen hast, nicht beinahlten.

    Möglicherweise kann dir auch eine Beratungsstelle bei dieser Thematik weiterhelfen wie die EUTB.

    Wir werden eine Fachperson zu dieser thematik hinzuziehen

  • Weidenoberpfalz
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    Hallo @Psiana ,

    es ist wichtig zu wissen, dass Kindergeld für Erwachsene mit Behinderung unter bestimmten Bedingungen gezahlt wird.

    Zunächst einmal kann der Antrag auf Kindergeld nur von einem Elternteil gestellt werden. Falls es keine leiblichen oder Pflegeeltern gibt, hast du die Möglichkeit, selbst Kindergeld zu beantragen. Wird dieser Antrag genehmigt, kann durch einen zusätzlichen Antrag (Abzweigungsantrag) die direkte Auszahlung an dich erreicht werden.

    Bezüglich des Kindergeldes für Erwachsene über 25 mit Behinderung:

    Dies wird nur gewährt, wenn die Person finanziell nicht in der Lage ist, ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Das bedeutet, es gibt zwei Hauptkriterien:

    1) Die Behinderung muss vor dem 25. Lebensjahr eingetreten sein, und

    2) die Person darf nicht genügend eigene finanzielle Mittel haben, um ihren Lebensbedarf zu decken.

    In deinem Fall, da du eine volle Erwerbsminderungsrente beziehst, könnten diese Bedingungen zum Zeitpunkt der Antragstellung möglicherweise nicht erfüllt gewesen sein.

    Für detailliertere Informationen empfehle ich, die Seite der Bundesagentur für Arbeit zu besuchen: https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/infos-rund-um-kindergeld/kindergeld-fuer-kinder-mit-behinderung Dort findest du umfassende Informationen, die dir helfen könnten, die Situation besser zu verstehen und zu klären, ob und unter welchen Bedingungen du Anspruch auf Kindergeld hast.

    Ich hoffe, diese Informationen sind hilfreich für dich! Ansonsten bei Rückfragen bitte einfach melden.