erhöhter wohnraumbedarf

Ich habe erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz und benötige auf Grund von Angststörung durch Traumas auch nachts oft Jemand.

Diejenige benötigt natürlich einen Schlafplatz, deswegen möchte ich für die neue Wohnung

erhöhten Wohnraumbedarf beantragen für die Helferin, das heisst das ich anstatt 45 qm für eine Person, mehr QM bekomme für 2 Personen.

Wie kann man das am besten schreiben, bzw. gibt es da eine Rechtssprechung die mir weiter hilft?

Ich habe Pflegegrad 3.

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