erhöhter wohnraumbedarf
Ich habe erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz und benötige auf Grund von Angststörung durch Traumas auch nachts oft Jemand.
Diejenige benötigt natürlich einen Schlafplatz, deswegen möchte ich für die neue Wohnung
erhöhten Wohnraumbedarf beantragen für die Helferin, das heisst das ich anstatt 45 qm für eine Person, mehr QM bekomme für 2 Personen.
Wie kann man das am besten schreiben, bzw. gibt es da eine Rechtssprechung die mir weiter hilft?
Ich habe Pflegegrad 3.
Antworten
-
Hallo @Eengel500d
in welchem Bundesland bist Du Zuhause, denn die konkreten rechtlichen Regelungen im Mieterschutzgesetz können je nach Bundesland variieren. Wie viel mehr Quadratmeter würdest Du mehr beanspruchen?
0 -
@Eengel500d hallo, ob in deinem fall überhaupt ein anspruch auf mehr qm für deine helferin besteht, muss ich leider stark anzweifeln. auch eine rechtsprechung dazu ist mir nicht bekannt. ich kenne den anspruch auf mehrbedarf eigentlich nur bei menschen mit rollstuhl.
lg jenner
0
Kategorien
- Alle Kategorien
- 6.7K Gesundheitsthemen
- 5.4K Körperliche Behinderungen
- 978 Psychische Krankheiten
- 25 Kognitive Behinderungen
- 36 Sinnesbehinderungen
- 102 Chronische Erkrankungen
- 127 Hilfsmittel, Therapie und allgemeine Gesundheit
- 126 Für Jugendliche & junge Erwachsene
- 22 U30 Austausch
- 90 Bildung & Studium
- 11 Beziehungen & Sexualität
- 1 Erwachsen werden
- 14.2K Lebensthemen
- 1.9K Arbeit & Karriere
- 6.1K Recht, Soziales & Finanzielles
- 2.7K Reisen & Mobilität
- 754 Partnerschaften & Beziehungen
- 77 Familie & Kinder
- 1.1K Bauen & Wohnen
- 1.6K Sport & Freizeit
- 63 Inklusion & Aktuelles
- 4.7K Community
- 104 Willkommen & Begrüssung
- 135 Post(s) von der Redaktion
- 10 Fachperson stellt sich vor
- 2.9K Plauderecke
- 29 Good news
- 5 Do it yourself (DIY)
- 750 Suche & Biete
- 491 Forensupport & Feedback
- 321 Recherche