Behinderten-Freibetrag Kind im Wohnheim
Hallo.
Können wir auch nach Umzug unseres Kindes in ein Wohnheim die Übertragung des Behindertenfreibetrages nutzen. Nach wie vor kümmern wir uns regelmäßig um unsere Kind. Fahrten zu Ärzten Veranstaltungen und vieles mehr, Finanzierung von Ferienfreizeiten, Wochenenden zu Hause usw.
Vielleicht kennt jemand eine Website mit detaillierten Infos. Danke für eure Hilfe
LG Michael
Beste Antworten
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Hallo Michael
Hier ein Antwortversuch.
Nach § 33b Abs. 5 EStG wird der Behinderten-Pauschbetrag auf Antrag auf den Steuerpflichtigen übertragen, wenn er einem Kind zusteht, für das der Steuerpflichtige einen Kinderfreibetrag oder Kindergeld erhält, wenn ihn das Kind nicht in Anspruch nimmt. Voraussetzung ist grundsätzlich die unbeschränkte Steuerpflicht des Kindes. Die Übertragung setzt nur voraus, dass der Steuerpflichtige Anspruch auf einen Kinderfreibetrag bzw. einen Bedarfsfreibetrag oder Kindergeld hat, nicht, dass es sich bei dem Kind, dem der Pauschbetrag zusteht, um ein Kind des Steuerpflichtigen handelt. Der Behinderten-Pauschbetrag kann daher auch auf Großeltern oder Stiefeltern übertragen werden, denen ein Kinderfreibetrag oder das Kindergeld für das Kind zusteht.
Es ist jedoch zu beachten, dass die Übertragung des Pauschbetrags nur für den jeweiligen Veranlagungszeitraum gilt und ggf. für jedes Kalenderjahr erneut beantragt werden muss. Außerdem kann es sein, dass sich der Pauschbetrag bei dem Kind selbst günstiger auswirkt als bei den Eltern oder anderen Angehörigen. Dies hängt von den individuellen Einkommensverhältnissen und steuerlichen Abzügen ab.
Ob der Umzug Ihres Kindes in ein Wohnheim einen Einfluss auf die Übertragung des Pauschbetrags hat, hängt davon ab, ob Sie weiterhin Anspruch auf einen Kinderfreibetrag oder Kindergeld für Ihr Kind haben. Dies ist in der Regel der Fall, wenn Ihr Kind noch nicht 25 Jahre alt ist und sich in einer Ausbildung befindet oder arbeitslos gemeldet ist. Wenn Sie jedoch keine Unterhaltsleistungen mehr an Ihr Kind erbringen oder Ihr Kind eigene Einkünfte hat, die den Grundfreibetrag übersteigen, kann dies den Anspruch auf Kinderfreibetrag oder Kindergeld beeinträchtigen.
Ich hoffe, diese Informationen sind hilfreich für Sie. Bitte beachten Sie, dass ich kein Steuerberater bin und Ihnen keine verbindliche Auskunft geben kann. Ich empfehle Ihnen daher, sich bei Zweifeln an einen Fachmann zu wenden. Ich wünsche Ihnen und Ihrem Kind alles Gute. 😊
Gruß
Ralf
(Zur Information. Der Beitrag wurde mithilfe einer KI erstellt. Für die Richtigkeit kann keine Garantie übernommen werden. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder an einen Fachmann im Bereich Familien und Steuerrecht)
(Antwort ist keine Rechts oder Medizinische Beratung.Für die Richtigkeit der Antwort wird keine Haftung übernommen.Einige Antworten werden mithilfe einer KI geschrieben.(Artikel wird gekennzeichnet)
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Hallo Ralf.
herzlichen Dank für die schnelle und ausführliche Antwort.
Viele Grüße
Michael
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