Sehbehinderung

Optionen

ich bin seit 20 Jahren hochgradig sehbehindert, das heißt ich sehe doppelt ,aber nicht zur Seite sondern nach vorne. Dadurch kann ich Entfernungen nicht abschätzen, wenn ich was greifen will weiß ich nicht wohin und im Straßenverkehr kann ich das Ende vom Bürgersteig nicht erkennen.

so kann es passieren das ich denke das der Bürgersteig gleich in die Straße einfliest.

Ich habe mehrfach einen Antrag auf Sehbehinderung an den LWL gestellt und der wurde abgelehnt mit der Begründung ich kann ja noch sehen und damit werden mir Hilfsmittel vorenthalten.

Ich kann das nicht nachvollziehen und bin ratlos.

Weiß jemand was ich noch tun kann?

Antworten

  • [Gelöschter Benutzer]
    bearbeitet 3. Jul 2023, 10:19
    Optionen

    hallo @renie, um was für einen antrag handelte es sich? tut mir leid, dass ich nachfrage, aber einen "antrag auf sehbehinderung" gibt es nicht. hast du widerspruch gegen die ablehnung gestellt oder sonstige schritte unternommen?

    schönen sonntag 😉

    vg anne

  • Nadine_EnableMe
    bearbeitet 3. Jul 2023, 12:57
    Optionen

    Hallo @renie,

    schön, dass du dich mit deiner Frage an die Community wendest. Kann es sein, dass du das Sehbehindertengeld meinst?

    Viele Grüße

    Nadine

  • renie
    Optionen

    Hallo Nadine, mir geht es um die Hilfsmittel, dass Blindengeld ist ein schöner Nebeneffekt. Liebe Grüße, Renie

  • renie
    Optionen

    Hallo Anne! Warum nicht? Schönen Montag, viele Grüße Renie

  • Nadine_EnableMe
    bearbeitet 3. Jul 2023, 13:00
    Optionen

    Hallo @renie,

    danke für die Aufklärung. Sehebhindertengeld war das einzige was einem Antrag auf Sehebhinderung vom Nemen näher kommt. Deine privaten Hilfsmittel sollten von der Krankenkasse übernommen werden. DIe meisten Hilfsmittelfirmen unterstützen bei der Beantragung, da man das Hilfsmittel im Vorfeld testet. Der LWL wären beispielsweise für Hilfsmittel im Studium oder auch den höheren Schulklassen zuständig. Wenn du arbeitest wäre die Agentur für Arbeit oder die Rentenversicherung zuständig. In einigen Fällen dann der LWL. Dies wäre dann kein Antrag auf "Sehbehinderung", sondern ein Antrag auf Versorgung mit Hilfsmittel XY. Grundsätzlich kannst du gegen Bescheide einen Widerspruch einlegen, sofern du dich noch in der Frist befindest. Es reicht, wenn du Widerspruch einlegst und die Begründung nachreichst. Bist du in einem Sehebhindertenverein, dessen Mitgliedschaft Zugang zur RbM bietet? Dann kannst du auch die Rechtsberatung nutzen. Hier habe ich beispielsweise Unterstützung im Rahmen meines Blindenführhundes bekommen. Wenn sich ein Leistungsträger nicht in der Verantwortung sieht, dann ist dieser angehalten den Antrag an den zuständigen Träger weiterzuleiten.

    ich hoffe meine Erfahrungen helfen die weiter.

    Viele Grüße

    Nadine

  • renie
    Optionen

    Hallo Nadine, vielen Dank für deine ausführlichen Infos.

    Hier nochmal an die Community. Nach einer Tumor-OP 2003 bin mehrfach gehandicapt und 100% schwerbehindert (G, aG, H, B). Unter anderem sitze ich im Rollstuhl, habe schwere Ataxie, Gleichgewichtsstörungen usw. Leider wird meine Sehbehinderung nicht anerkannt, da mein Handicap nicht den gesetzlichen Richtlinien entspricht. Ich habe schon mehrfach alle möglichen Anträge gestellt und auch einen Anwalt eingeschaltet - das hat alles nichts gebracht.

    Zum Beispiel brauche ich ein transportables Lesegerät, da ich nicht will, dass andere jedem Brief lesen (Briefgeheimnis). Auch zum Lesen von Büchern wäre das für mich notwendig. Das ist nur ein Beispiel, warum das Merkzeichen "BI" für mich wichtig wäre. Aber da nach gesetzlichen Richtlinien nur ein Mensch als sehbehindert gilt, der auf dem schwächeren Auge weniger als 30% sieht, falle ich da heraus. Obwohl ich mit meiner Doppelsichtigkeit eindeutig sehbehindert bin.

    Ich würde gerne wissen, ob jemand weiß, welche Organisation sich dieser Sache annehmen würde. Allein komme ich hier nicht mehr weiter.

    Besten Dank für eure Antworten und liebe Grüße Renie


  • leider kenne ich keine entsprechende organisation, vielleicht jemand anderes?

    btw. wenn gleich anfangs so eingehend das problem geschildert worden wäre, hätten sich rückfragen erübrigt. vielen dank und alle guten wünsche.

  • Hallo @renie,

    Das ist natürlich ein ganz anderer Punk, wenn du vom Versorgungsaamt nicht als sehbehindert eingestuft bist. Vereine, die Beratung anbieten oder die RbM (Rechtsberatung) im HIntergrund haben sind der DBSV oder die PRO RETINA Deutschland e.V. Ansonsten kannst du dich an die EUTBs wenden.

    Viele Grüße

    Nadine