Meine Tochter ist im Krankenhaus. Bekomme ich freie Tage für Enkelkinder?
Meine Tochter ist im Krankenhaus. Bekomme ich freie Tage für Enkelkinder?
Antworten
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hallo und willkommen @Katrin2023,
ich denke das macht kaum ein arbeitgeber. jedenfalls ist er nicht dazu nach dem arbeitsrecht verpflichtet, dir aus diesem grund freizugeben (die enkelkinder leben ja sonst nicht ständig bei dir).
viele grüße
anne
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Hallo.Es gibt dazu zwei Antworten.
Das hängt von Ihrem Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag ab. Grundsätzlich haben Sie keinen Anspruch auf unbezahlten Urlaub, es sei denn, Ihr Arbeitgeber stimmt dem zu. In einigen Fällen kann sich aus der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers eine Verpflichtung zur Gewährung von unbezahltem Urlaub ergeben¹. Wenn Sie einen Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub haben, können Sie diesen geltend machen. Bezahlter Sonderurlaub kann z.B. für die eigene Hochzeit, eine Beerdigung oder einen Umzug gewährt werden². Einen Anspruch auf bezahlte Freistellung können Sie auch für die Betreuung eines kranken Enkelkindes haben, wenn Ihre Tochter alleinerziehend ist und keine andere Person im Haushalt lebt³.
Quelle: Unterhaltung mit Bing, 23.5.2023
(1) Unbezahlter Urlaub | Haufe Personal Office Platin | Personal | Haufe. https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/unbezahlter-urlaub_idesk_PI42323_HI630754.html.
(2) Unbezahlter Urlaub und Sonderurlaub | Personal | Haufe. https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/urlaubsanspruch-was-gilt-bei-elternzeit-kuendigung-krankheit/unbezahlter-urlaub-und-sonderurlaub_76_549616.html.
(3) 13 Beispiele für bezahlten Sonderurlaub | Kanzlei Hasselbach. https://www.kanzlei-hasselbach.de/blog/13-beispiele-fuer-bezahlten-sonderurlaub/.
Und die andere Antwort
Das kommt darauf an, ob Sie berufstätig sind oder nicht. Wenn Sie berufstätig sind und Ihre Tochter alleinerziehend ist, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Freistellung von der Arbeit und Kinderkrankengeld nach § 45 SGB V. Der Anspruch besteht für jedes Kind längstens für **zehn Arbeitstage** im Jahr, bei Alleinerziehenden erhöht sich der Anspruch auf **20 Arbeitstage** im Jahr pro Kind. Insgesamt ist der Anspruch unabhängig von der Anzahl der Kinder auf **25 Arbeitstage** bzw. **50 Arbeitstage** bei Alleinerziehenden begrenzt². Sie müssen Ihrer Krankenkasse eine ärztliche Bescheinigung über die Erkrankung Ihrer Tochter vorlegen.
Quelle: Unterhaltung mit Bing, 23.5.2023
(1) Krankes Kind: Freistellung und Entgeltfortzahlung | Personal | Haufe. https://www.haufe.de/personal/entgelt/erkrankung-eines-kindes/krankes-kind-freistellung-und-entgeltfortzahlung_78_523258.html.
(2) Rechtsfragen, wenn die Großmutter ein Enkelkind betreut - Haufe. https://www.haufe.de/recht/familien-erbrecht/rechtsfragen-wenn-die-grossmutter-ein-enkelkind-betreut_220_361610.html.
(3) Kinderkrankengeld und Arbeitsfreistellung | kindergesundheit-info.de. https://www.kindergesundheit-info.de/themen/krankes-kind/recht/berufstaetigkeit/.
Und eine dritte.
Such das Gespräch mit deinem Arbeitgeber. Vielleicht findet man ja eine Lösung, die für beide Seiten passend ist.
(Antwort ist keine Rechts oder Medizinische Beratung.Für die Richtigkeit der Antwort wird keine Haftung übernommen)
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Danke für eine ausführliche Antwort.
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