geminderte Leistungsfähigkeit

Hallo,


ich habe in dem Unternehmen in dem ich arbeite, einen Fall der aufgrund seiner Behinderung gemindert Leistungsfähig ist. Das bezieht sich jedoch nur auf seine Arbeitsleistung bzw. Schnelligkeit. Also der Kollege ist wie alle anderen seine volle Arbeitszeit (laut Tarif bei uns 7,6h/tägl.) anwesend schäfft aber durch seine 100 GdB nicht das selbe Pensum (Menge an Arbeit).

Prinziell kein Problem, da wir normalen Zeitlohn haben und keinen Akkord. Problematisch wird es dadurch, dass wir eine Zeitenveschreibung haben.

Das heißt es werden alle Anwesenheitsstunden (durch Stechuhr getrackt) den Auftragsstunden gegen gesetzt. Dies geschieht Abteilungs getrennt. Somit zieht der Kollege die ganze Abteilung in das Minus. Lösung wäre ja hier eine zusätzliche Verschreibungsnummer oder wie eine Art Dummy Auftrag, die/der das ausgleicht. Also die Differenz ausgleicht die der Kollege weniger leistet.


Ich würde sowas bei uns gern anstoßen zu erstellen, habe jedoch keine richtige Grundlage.

Weiß jemand ob es dazu etwas im SGB IX zum Beispiel gibt? Alternativ sehe ich nur die Lösung sowas über eine Betriebsvereinbarung bzw. Inklusionsvereinbarung zu regeln.


Danke und Gruss

Getaggt:

Antworten

  • Das ist doch Sache des Arbeitgebers, ob er es so hinnimmt.

    Ansonsten kann er ja über eine Veränderung nachdenken im gegenseitigen Einvernehmen, sozial gedacht.

    Den Kündigungsschutz muss er einhalten

    vg. Karin

    (Antwort ist keine Rechts oder Medizinische Beratung.Für die Richtigkeit der Antwort wird keine Haftung übernommen)

  • Pitjes
    Pitjes ✭✭✭
    bearbeitet 19. Mai 2023, 11:49

    @Steinfisch159

    Hallo,

    handelt es sich um ein normales Industrieunternehmen, oder ist es eine WfB, mit Aufträgen aus der Industrie?

    Gehörst du dem Betriebsratskolleg an, praktisch als "Teamsprecher"?

    Wie schon angeklungen, gibt es einen/keinen Betriebsrat?

    Rein rechtlich ist es dessen Aufgabe, in Vermittlung mit der Führungsebene eine Lösung zu erarbeiten, die für alle Beteiligten tragbar ist, denn ich könnte mir gut vorstellen, dass sich der Kollege, der die bremsende Auswirkung bestimmt merkt, auch nicht gut fühlt dabei.

    Gibt es einen Inklusionsbeauftragten in dieser Firma?

    Mit Inkrafttreten des Art. 1 des Gesetzes zu Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) wird der bisherige § 98 mit Wirkung zum 1.1.2018 zu § 181. Mit Wirkung zum 1.1.2018 wird der Beauftragte des Arbeitgebers in Inklusionsbeauftragter umbenannt. Absicht des Gesetzgebers war, mit dieser Neubezeichnung die Inklusion von Menschen mit Behinderungen zu verdeutlichen.

    (Quelle: Haufe Personal Office Platin)

    Interpretation: Nach dieser Vorschrift ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, einen Inklusionsbeauftragten zu bestellen. Diese Verpflichtung ist nicht nur auf die Arbeitgeber beschränkt, die aufgrund ihrer Betriebsgröße zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen verpflichtet sind, die Verpflichtung gilt für alle Arbeitgeber. Aufgabe des Inklusionsbeauftragten ist es, den Arbeitgeber in Angelegenheiten schwerbehinderter Menschen zu vertreten.

    Sorgen sind wie Nudeln, man macht sich immer zuviel

    Gib Alles, bloß nicht auf!

  • Hallo @Pitjes


    danke für deine lange Antwort.

    Es handelt sich um ein Industrieunternehmen mit ca. 2.000 Mitarbeitern. Ich bin Teil der SBV (Schwerbehindertenvertretung). Habe somit auch Kontakt zum Betriebsrat.

    Das mit den Inklusionsbeauftragten (Vertreter von Arbeitgeberseite) ist mir bekannt und ich kenne diese Person auch.

    Die Bedenken, das der Kollege sich unwohl fühlt habe ich eben auch und sogar eventuell böse auf ihn innerhalb der Abteilung geschaut wird.


    Danke für die Ansätze!

    Ich denke ich werde den Kollegen zu einem Gespräch einladen und mit ihm seine Beschwerden/Sichtweise nochmal persönlich besprechen. Danach denke ich wäre es bei Bedarf sinnvoll über die SBV an den Betriebsrat das Thema zu übergeben bzw. anzustoßen, um in die Verhandlung zu gehen.

    Als letzten Trumpf habe ich mir das Thema mit auf die Liste geschrieben für eine neue Inklusionsvereinbarung.


    Danke und Gruss

  • Pitjes
    Pitjes ✭✭✭
    bearbeitet 23. Mai 2023, 07:57

    @Steinfisch159

    Danke für deine Antwort!

    Du bist da bestimmt besser aufgestellt als ich, weil näher dran.

    Ich überlegte aber, um die kollegiale Wertschätzung zu verdeutlichen, den Rahmen größer als ein vier Augen Gespräch zu gestalten.

    Es gibt noch die Balint Teambildung, adaptiert natürlich.

    Die hat den Vorteil, die Lösungsfindung einerseits zu vereinfachen, und andererseits, sollte es zu einer Arbeitsneugestaltung kommen mit Wechsel des Arbeitsplatzes ( innerhalb der Firma), dem Kollegen das Gefühl vermittelt, "es wurde Viel für mich unternommen".

    Viel Erfolg Euch!

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