Gibt es einen Kostenträger für Taxifahrten zum Anwalt ?
Hallo an alle !
Wenn man mit einem Rollstuhl zu einem Anwalt will/muss,gibt es eine Möglichkeit,ein Rollstuhltaxi bezahlt
zu bekommen?kann man einen Anwalt nehmen,der nicht im gleichen Ort ist,sondern ca 30 km weiter?
Ich bin schwerbehindert mit einem GDB von 93 ag.
Bei wem muss man wegen der Taxikosten nachfragen?
Danke im voraus Tamira
Antworten
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Hallo @Tamira,
schön, dass du dich mit deiner Frage an die EnableMe Community wendest. Ich hoffe, dass deien Frage hier beantwortet werden kann.
Wir haben zu dieser Fragestellung einen Artikel bei EnableMe, der beantowrtet wann welcher Träger für die Kosten von Taxifahrten aufkommt.
Viele Grüße
Nadine
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Taxifahrten werden von den Krankenkassen nur als Serienfahrt übernommen, bspw. zur Dialyse, oder zur Chemotherapie. Das weiß ich sicher, zum Einen aus eigener, und zum Anderen aus beruflicher Erfahrung. Es gibt Merkwürdigkeiten beim Thema Kostenübernahme d. d. Krankenkasse, die man aber leider nur akzeptieren kann. Ich führe seit drei Jahren einen Prozess gg. meine Kasse, weil die mir auch nicht die Fahrten zu Beginn der Coronapandemie als immunsupprimierter Patient nach Nierentransplantation zu den Kontrollterminen bezahlen wollten, obwohl die Kassen einen gesetzlichen Nachsorgeauftrag haben. Offenbar gibt es Gesetze, die aber nicht eingehalten werden müssen.
Jetzt bin ich nicht auf einen Rollstuhl angewiesen, und deine Merkzeichen bis auf (G) habe ich auch nicht, daher würde ich dir empfehlen, dich beim VdK zu erkundigen. Ich fürchte jedoch, eine Tour zu einem Anwalt ohne jeden Bezug zu deinen körperlichen Gründen musst du selbst zahlen. Die Schwerbehinderung bietet da auch keinen Grund.
Sorgen sind wie Nudeln, man macht sich immer zuviel
Gib Alles, bloß nicht auf!
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"Taxifahrten werden von den Krankenkassen nur als Serienfahrt übernommen, bspw. zur Dialyse, oder zur Chemotherapie."
@Pitjes zu deiner kenntnisnahme:
wenn jemand das "ag" im schwebi hat, werden auch einzelne taxifahrten zu ärzten übernommen. dies muss man sich von seinem arzt bescheinigen lassen (taxischein) und ggf. vorher die KK vorsichtshalber informieren falls man dies das erste mal macht und unsicher sein sollte.
vg
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@Pitjes das ist mir auch klar. danke, aber es ging um deine aussage hinsichtlich der taxifahrten zu ÄRZTEN!
da musste ich dich leider korrigieren.
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