Würde ich als hörgeschädigt gelten?

TyrellWell
bearbeitet 8. Mai 2023, 09:18 in Sinnesbehinderungen

Hallo, ich lebe in Deutschland. Ich habe eine Hörbehinderung von 65 dB auf meinem linken Ohr und 63 dB auf meinem rechten Ohr. Ich benutze ein Hörgerät. Ich kann sprechen. Ich bin neu nach Deutschland gezogen. Würde ich als hörgeschädigt gelten?

Könnte ich die Rechte für Hörgeschädigte in Anspruch nehmen?

Beste Antwort

  • Nadine_EnableMe
    bearbeitet 28. Apr 2023, 08:46 Antwort ✓

    Hallo @TyrellWell,

    nun kommt es erst einmal darauf an, ob du einen Schwerbehindertenausweis und/oder Merkzeichen hast. Viele Nachteilsausgleiche stehen und fallen damit, dass man sich als schwerbehindert ausweisen kann. Unter Menschen mit Beinderung fallen alle Behinderungen auch Menschen mit einer Hörbehinderung. Nun kommt es einerseits darauf an, was du für deine Teilhabe brauchst. Suchst du eine bestimmte Hilfe?

    Dann gibt es zudem das Gehörlosengeld. Ich habe dir einen Link angehangen, damit du dir hier die Vorrausetzungen durchlesen kannst. Dies ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

    Hier findest du auch noch einmal die deutsche Hörbehinderten Selbsthilfe, die zu diesem Thema auch ncoh einige Fragen beantwortet.

    Eine Einteilung ab welchen db welcher Grad der Behinderung vorleigt findest du hier bei Hörkram.


    Mittlere Beeinträchtigung

    41 - 60 dB


    Mittelgradig

    Hörverlust in %: 40-60

    GdB 30


    Viele Grüße

    Nadine

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