Würde ich als hörgeschädigt gelten?
Hallo, ich lebe in Deutschland. Ich habe eine Hörbehinderung von 65 dB auf meinem linken Ohr und 63 dB auf meinem rechten Ohr. Ich benutze ein Hörgerät. Ich kann sprechen. Ich bin neu nach Deutschland gezogen. Würde ich als hörgeschädigt gelten?
Könnte ich die Rechte für Hörgeschädigte in Anspruch nehmen?
Beste Antwort
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Hallo @TyrellWell,
nun kommt es erst einmal darauf an, ob du einen Schwerbehindertenausweis und/oder Merkzeichen hast. Viele Nachteilsausgleiche stehen und fallen damit, dass man sich als schwerbehindert ausweisen kann. Unter Menschen mit Beinderung fallen alle Behinderungen auch Menschen mit einer Hörbehinderung. Nun kommt es einerseits darauf an, was du für deine Teilhabe brauchst. Suchst du eine bestimmte Hilfe?
Dann gibt es zudem das Gehörlosengeld. Ich habe dir einen Link angehangen, damit du dir hier die Vorrausetzungen durchlesen kannst. Dies ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
Hier findest du auch noch einmal die deutsche Hörbehinderten Selbsthilfe, die zu diesem Thema auch ncoh einige Fragen beantwortet.
Eine Einteilung ab welchen db welcher Grad der Behinderung vorleigt findest du hier bei Hörkram.
Mittlere Beeinträchtigung
41 - 60 dB
Mittelgradig
Hörverlust in %: 40-60
GdB 30
Viele Grüße
Nadine
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Antworten
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Hallo, ja, kann ich die Rechte für Rechte für Hörgeschädigte in Anspruch nehmen? nicht schwerbehindert. Welche Rechte habe ich, wenn ich gehörlos bin?
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@TyrellWell ich kenne das nur für menschen, die schwerbehindert sind.
vielleicht kann unser moderator @Pascal_EnableMe dir mehr dazu schreiben.
auch weiß ich nicht, wie stark die hörschädigung sein muss um einen gdb (grad der behinderung) zu erhalten, tut mir leid.
schöne grüße
anne
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"nun kommt es erst einmal darauf an, ob du einen Schwerbehindertenausweis und/oder Merkzeichen hast."
@Nadine_EnableMe hat er nicht, wie schon von @TyrellWell erwähnt.
meiner meinung nach wäre es wirklich ratsam, wenn du lieber TyrellWell, einen entsprechenden antrag stellen würdest (kann man sich aus dem netz runterladen).
hast du in D schon einen hals- nasen- ohrenarzt bzw. -ärztin? dies wäre wichtig weil das versorgungsamt (so heißen die jedenfalls in unserem bundsland) bei ihr bzw. ihm auskünfte einholen wird.
bei evtl. fragen, melde dich bitte.
schöne grüße
anne
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Aus deiner Angabe der Höreinschränkung in Dezibel dB reicht leider nicht aus, um deine Frage zu beantworten. Wie @Nadine_EnableMe schon schrieb, muss das Defizit in einen prozentualen Wert umgestellt werden, wozu einige Tabellen nötig sind. Überhaupt ist deine Frage eher kompliziert zu beantworten, und es ist sicherlich sinnvoll für dich, zunächst einmal zu einem Hörgeräteakustiker zu gehen, den du ja schon kennst, und mit dem die notwendigen Schritte einzuleiten. Danach stellst du den Antrag.
Sorgen sind wie Nudeln, man macht sich immer zuviel
Gib Alles, bloß nicht auf!
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Hallo, ja, kann ich die Rechte für Rechte für Hörgeschädigte in Anspruch nehmen? nicht schwerbehindert. Welche Rechte habe ich, wenn ich gehörlos bin?
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