Hallo, ich lebe in Deutschland. Ich habe eine Hörbehinderung von 65 dB auf meinem linken Ohr und 63 dB auf meinem rechten Ohr. Ich benutze ein Hörgerät. Ich kann sprechen. Ich bin neu nach Deutschland gezogen. Würde ich als hörgeschädigt gelten?
Könnte ich die Rechte für Hörgeschädigte in Anspruch nehmen?
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Aus deiner Angabe der Höreinschränkung in Dezibel dB reicht leider nicht aus, um deine Frage zu beantworten. Wie @Nadine_EnableMe schon schrieb, muss das Defizit in einen prozentualen Wert umgestellt werden, wozu einige Tabellen nötig sind. Überhaupt ist deine Frage eher kompliziert zu beantworten, und es ist sicherlich sinnvoll für dich, zunächst einmal zu einem Hörgeräteakustiker zu gehen, den du ja schon kennst, und mit dem die notwendigen Schritte einzuleiten. Danach stellst du den Antrag.
nun kommt es erst einmal darauf an, ob du einen Schwerbehindertenausweis und/oder Merkzeichen hast. Viele Nachteilsausgleiche stehen und fallen damit, dass man sich als schwerbehindert ausweisen kann. Unter Menschen mit Beinderung fallen alle Behinderungen auch Menschen mit einer Hörbehinderung. Nun kommt es einerseits darauf an, was du für deine Teilhabe brauchst. Suchst du eine bestimmte Hilfe?
Dann gibt es zudem das Gehörlosengeld. Ich habe dir einen Link angehangen, damit du dir hier die Vorrausetzungen durchlesen kannst. Dies ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
meiner meinung nach wäre es wirklich ratsam, wenn du lieber TyrellWell, einen entsprechenden antrag stellen würdest (kann man sich aus dem netz runterladen).
hast du in D schon einen hals- nasen- ohrenarzt bzw. -ärztin? dies wäre wichtig weil das versorgungsamt (so heißen die jedenfalls in unserem bundsland) bei ihr bzw. ihm auskünfte einholen wird.