Mehrere chronische Erkrangungen

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Antworten

  • Liebe Community,

    in diesem Thread gab es einige Beiträge, die nicht zur Klärung der ursprünglichen Frage beigetragen haben. Da der Austausch zu diesem Thema bis dahin sehr produktiv verläuft, haben wir den Thread wieder geöffnet.


    Bitte achtet zukünftig bei euren Posts auf eine wertschätzende Kommunikation untereinander. Uns ist ein respektvoller Umgang wichtig! Achtet auch darauf, dass mancher Kommentar anders aufgefasst werden kann, als ihr ihn gemeint habt. Deshalb ist es in manchen Fällen besser, erst etwas Abstand zu einem Post zu bekommen und ihn am nächsten Tag noch einmal aus einem anderen Blickwinkel zu lesen. Bitte an alle User, achtet auf einen konstruktiven Austausch auch in allen anderen und neuen Threads (Nettiquette).


    Viele Grüße

    euer Team von EnableMe

    A collective EnableMe profile for former moderators' posts

    Ein kollektives EnableMe-Profil für die Beiträge ehemaliger Moderatoren

    Un profil collectif EnableMe pour les messages des anciens modérateurs

    Колективний профіль EnableMe для дописів колишніх модераторів

  • Danke für die Klarstellung, auch für andere Threads

    (Antwort ist keine Rechts oder Medizinische Beratung.Für die Richtigkeit der Antwort wird keine Haftung übernommen)

  • @Sezin

    Guten Freitag,

    zwei Fliegen mit einer Klappe: VdK und Fristverlängerung. Das ist sehr gut, weil der VdK jetzt dein Verbündeter ist. Bei deinem nächsten Kontakt dorthin sollte der Fokus auf deine angeschlagene Psyche intensiviert werden, vor Allem die Auswirkungen auf deine berufliche Situation. Je nach dem, was du für ein Verhältnis zu deinem Arbeitgeber (AG) hast, empfiehlt sich ein Gespräch in Vorwegnahme der Möglichkeit, das Versorgungsamt oder der VdK kontaktieren den, und wenn es nur um die Krankschreibungen der letzten Zeit geht.

    Tschüß

    Sorgen sind wie Nudeln, man macht sich immer zuviel

    Gib Alles, bloß nicht auf!

  • [Gelöschter Benutzer]
    bearbeitet 29. Mär 2023, 11:25


  • Guten Abend @Sezin ,

    leider ist es hier schwierig, eine Aussage zu treffen, welche Grad Behinderung erwartet werden kann. Denn maßgeblich ist, welche Teilhabeeinschränkungen durch die jeweilige Erkrankung bestehen.

    Um das professionell beurteilen zu können, bräuchte man die ärztlichen Befunde, den gerade im Bereich der Psyche ist von GdB 10-100 alles möglich je nach Ausprägung.

    Genauso verhält es sich bei allen anderen Erkrankungen. Sie werden sich gedulden müssen, bis über den Widerspruch entschieden ist. Sobald dieser vorliegt, rate ich Ihnen, professionelle Unterstützung vor Ort in Anspruch zu nehmen. Entweder sie lassen sich einen Beratungstermin bei der örtlichen Teilhabeberatungsstelle geben oder beim örtlichen Beauftragten für Menschen mit Behinderung. Hier erhalten Sie die entsprechende Unterstützung und Auskunft bezüglich entsprechender Möglichkeiten.

    Mit freundlichen Grüßen.

    Weidenoberpfalz