Kindergeld

Ich habe eine Behinderung die hatte ich schon vor meinem 25 Lebensjahr damals lief das kindergeld über meine Mutter meine Eltern sind tot kann ich das kindergeld über meine Betreuung laufen lassen

Antworten

  • @12345678 Guten Morgen 12345678, schön, dass du dich mit deiner Frage in unserer Community einbringst. Sei willkommen.

    Die Antworten interessieren sicher einige hier in unserem Forum.

    Hast du übrigens schon gesehen, dass wir auf unserer Webseite einige interessante Fachartikel zum Thema Kindergeld haben wie z. B. diesen hier


    oder auch diesen


    Wenn du dich beraten lassen möchtest, kannst du das z. B. hier


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    Einen produktiven weiteren Austausch mit den anderen Mitgliedern unserer Community wünscht


    Annemarie

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  • Hallo @12345678,


    es tut mir leid, dass Deine Eltern schon verstorben sind. In diesem hättest Du anstelle Deiner Eltern den Anspruch auf Kindergeld, soweit ich weiß.


    Kindergeld für Kinder mit Behinderung sind an verschiedene Voraussetzungen geknüpft. Dazu gehört, dass die Behinderung vor dem 25. Lebensjahr eingetreten ist, wie Du schon angeführt hast. Es geht aber z. B. auch darum, ob Du für Deinen Lebensunterhalt ausreichend selbst Geld verdienen kannst.


    Am besten, Du besprichst das mit Deinem Betreuer. Je nach dem, für welche Aufgaben er zuständig ist, müsste der Betreuer mit der für Dich zuständigen Familienkasse Kontakt aufnehmen und einen Kindergeldantrag stellen. Oder Du müsstest das selbst erledigen, wenn es nicht zu den Aufgaben des Betreuers gehören sollte.


    Viele Grüße


    enableMeToo

  • Guten Morgen @12345678 ,

    der Betreuer kann das Kindergeld beantragen, wenn du folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

    Die Behinderung ist bis zum Tag vor seinem 25. Geburtstag eingetreten. Beim Geburtsjahrgang einschließlich 1981 geboren, muss die Behinderung bis zum Tag vor seinem 27. Geburtstag eingetreten sein.

    Sie verfügen aufgrund der Behinderung nicht über genügend finanzielle Mittel, um den notwendigen Lebensbedarf selbst zu decken. Grundsätzlich ist das der Fall, wenn im Schwerbehindertenausweis oder einem ähnlichen Dokument das Merkzeichen „H“ (hilflos) eingetragen ist.