ich habe mein Sanitätshaus gebeten, mir eine Kopie des Angebots an meine Krankenkasse bzgl. meines neuen E-Rollstuhls zu übersenden. Dies wurde abgelehnt mit der Begründung, das ginge aus Datenschutzgründen nicht. Hat jemand von euch schon einmal die gleiche Erfahrung gemacht?
Da ich das Rad auch nicht neu erfinde, wundert mich allerdings die Antwort des Sanitätshauses, weil der Hinweis zum Datenschutz unsinnig ist. Denn der Vertragspartner von denen bist ja du als Kunde/Kundin. Selbstverständlich hast du ein Recht auf Einsicht in den Kaufvertrag, auch wenn letztlich die Kasse zahlt. Es könnte ja sein, dass du vorab einen Preisvergleich machen möchtest, um zu wissen, ob es da noch preislich Luft nach oben gibt zu dem von der Kasse übernommenen Preis, damit du zusätzliche Ergänzungen vornehmen kannst. Ich würde die mal ganz genau fragen, warum datenschutzrechtliche Gründe angeführt werden, mit dem Hinweis auf dein Recht. Notfalls organisierst du einen Besuch bei denen, falls dir das möglich ist. Es ist doch egal, ob du direkt vor Ort bist, oder den Kauf später von zuhause aus abschließt. Bei einem Kostenvoranschlag gilt das Gleiche erst recht. Den KV schickt das Sanitätshaus ja erst mit deinem Einverständnis an die Krankenkasse, und in den hättest du Einsicht bei Ansicht und deinem Entschluss, genau dies Modell zu nehmen, gehabt. Dass du etwas für deine Unterlagen brauchst, ist dann dein gutes Konsumentenrecht.
Da ich das Rad auch nicht neu erfinde, wundert mich allerdings die Antwort des Sanitätshauses, weil der Hinweis zum Datenschutz unsinnig ist. Denn der Vertragspartner von denen bist ja du als Kunde/Kundin. Selbstverständlich hast du ein Recht auf Einsicht in den Kaufvertrag, auch wenn letztlich die Kasse zahlt. Es könnte ja sein, dass du vorab einen Preisvergleich machen möchtest, um zu wissen, ob es da noch preislich Luft nach oben gibt zu dem von der Kasse übernommenen Preis, damit du zusätzliche Ergänzungen vornehmen kannst. Ich würde die mal ganz genau fragen, warum datenschutzrechtliche Gründe angeführt werden, mit dem Hinweis auf dein Recht. Notfalls organisierst du einen Besuch bei denen, falls dir das möglich ist. Es ist doch egal, ob du direkt vor Ort bist, oder den Kauf später von zuhause aus abschließt. Bei einem Kostenvoranschlag gilt das Gleiche erst recht. Den KV schickt das Sanitätshaus ja erst mit deinem Einverständnis an die Krankenkasse, und in den hättest du Einsicht bei Ansicht und deinem Entschluss, genau dies Modell zu nehmen, gehabt. Dass du etwas für deine Unterlagen brauchst, ist dann dein gutes Konsumentenrecht.
Da ich das Rad auch nicht neu erfinde, wundert mich allerdings die Antwort des Sanitätshauses, weil der Hinweis zum Datenschutz unsinnig ist. Denn der Vertragspartner von denen bist ja du als Kunde/Kundin. Selbstverständlich hast du ein Recht auf Einsicht in den Kaufvertrag, auch wenn letztlich die Kasse zahlt. Es könnte ja sein, dass du vorab einen Preisvergleich machen möchtest, um zu wissen, ob es da noch preislich Luft nach oben gibt zu dem von der Kasse übernommenen Preis, damit du zusätzliche Ergänzungen vornehmen kannst. Ich würde die mal ganz genau fragen, warum datenschutzrechtliche Gründe angeführt werden, mit dem Hinweis auf dein Recht. Notfalls organisierst du einen Besuch bei denen, falls dir das möglich ist. Es ist doch egal, ob du direkt vor Ort bist, oder den Kauf später von zuhause aus abschließt. Bei einem Kostenvoranschlag gilt das Gleiche erst recht. Den KV schickt das Sanitätshaus ja erst mit deinem Einverständnis an die Krankenkasse, und in den hättest du Einsicht bei Ansicht und deinem Entschluss, genau dies Modell zu nehmen, gehabt. Dass du etwas für deine Unterlagen brauchst, ist dann dein gutes Konsumentenrecht.