Übersendung des Angebots des Sanitätshauses an meine Krankenkasse

Hallo,

ich habe mein Sanitätshaus gebeten, mir eine Kopie des Angebots an meine Krankenkasse bzgl. meines neuen E-Rollstuhls zu übersenden. Dies wurde abgelehnt mit der Begründung, das ginge aus Datenschutzgründen nicht. Hat jemand von euch schon einmal die gleiche Erfahrung gemacht?

Beste Antworten

  • KarlL
    KarlL ✭✭✭
    Antwort ✓

    Wenn Du Deine Fragen direkt an die Krankenkasse stellst, geht es schneller und Du bekommst eine verbindliche Antwort.

  • Slowrider
    Slowrider ✭✭✭✭
    Antwort ✓

    Hallo

    Stimme KarL zu.Direkt an die Krankenkasse wenden.

    Das Sanitätshaus gibt dir das Angebot nicht weil es Zahlen und Daten enthält(Einkaufwerte ect.) die man nicht gerne an Endverbraucher herausgibt.

    Gruß

    Ralf

    (Antwort ist keine Rechts oder Medizinische Beratung.Für die Richtigkeit der Antwort wird keine Haftung übernommen.Einige Antworten werden mithilfe einer KI geschrieben.(Artikel wird gekennzeichnet)

Antworten

  • Hallo Ralf Deine Antwort hat mir sehr geholfen Danke Ich wünsche dir einen schönen Tag Viele Grüße

    Conni

  • Hallo Karl Danke das mach ich wünsche dir einen schönen Tag

    Viele Grüße Conni

  • Da ich das Rad auch nicht neu erfinde, wundert mich allerdings die Antwort des Sanitätshauses, weil der Hinweis zum Datenschutz unsinnig ist. Denn der Vertragspartner von denen bist ja du als Kunde/Kundin. Selbstverständlich hast du ein Recht auf Einsicht in den Kaufvertrag, auch wenn letztlich die Kasse zahlt. Es könnte ja sein, dass du vorab einen Preisvergleich machen möchtest, um zu wissen, ob es da noch preislich Luft nach oben gibt zu dem von der Kasse übernommenen Preis, damit du zusätzliche Ergänzungen vornehmen kannst. Ich würde die mal ganz genau fragen, warum datenschutzrechtliche Gründe angeführt werden, mit dem Hinweis auf dein Recht. Notfalls organisierst du einen Besuch bei denen, falls dir das möglich ist. Es ist doch egal, ob du direkt vor Ort bist, oder den Kauf später von zuhause aus abschließt. Bei einem Kostenvoranschlag gilt das Gleiche erst recht. Den KV schickt das Sanitätshaus ja erst mit deinem Einverständnis an die Krankenkasse, und in den hättest du Einsicht bei Ansicht und deinem Entschluss, genau dies Modell zu nehmen, gehabt. Dass du etwas für deine Unterlagen brauchst, ist dann dein gutes Konsumentenrecht.

    Sorgen sind wie Nudeln, man macht sich immer zuviel

    Gib Alles, bloß nicht auf!

  • Pitjes
    Pitjes ✭✭✭
    bearbeitet 15. Nov 2022, 16:24

    Ich möchte noch anmerken, wessen Datenschutz das Sanihaus gefährdet sieht, den von @allohomora ,oder eher den eigenen 🤨

    Das ist doch nicht die Regel bei einem Kostenvoranschlag, und die Einkaufsquellen des Sanihauses gehen die Kasse auch nichts an.

    Sorgen sind wie Nudeln, man macht sich immer zuviel

    Gib Alles, bloß nicht auf!