Kann ich meinen IV Antrag zurück ziehen stoppen?

Leider geht der IV Prozess schon seid bald 2 Jahren und noch immer in Prüfung da zu erst falsche Einschätzung gemacht wurde, dann sich Zustand noch verschlechtert hat.

Ich bin finaziell am Ende und kann nicht mehr warten bis ich endlich Leistungen erhalte. Ich will nicht mehr zum Sozialamt darum möchte ich die Reisleine ziehen den mir fehlt die Kraft weiter zu kämpfen für mein Recht.


Darum meine Frage kann ich den IV Antrag stoppen beenden und die CH verlassen.

So das ich an mein Pensionskassen Geld komme und mich in Ruhe weiter von meinen ärtzten behandeln lassen kann und dann auf eine Kraft weiter einen Job suche mit den % die gehen. Nicht die wo die IV denkt das sie gehen würden.

Was für Probleme mit der IV können dann auftretten?


Kann man dann wieder in einigen Monaten nach Pensionskassen bezug wenn mann einen Job gefunden hat. Wieder zurück in die Schweiz kommen oder wird es dann Probleme geben mit den Ämtern?


Muss man die Vorleistungen des RAV und des SOD zurück zahlen dann von seiner Pensionskasse wenn man diese ausbezahlen lässt?

Da sonst kein Vermögen vorhanden ist ?


Freundliche Grüsse

H.Meier

Antworten

  • Hallo @Meier111


    Vielen Dank für deine Frage und das Vertrauen an unsere Community.

    Unter den Leserinnen und Lesern haben wir nicht nur Menschen die gebrauch von einer IV-Leitung machen sondern auch hervorragende Fachpersonen welche sich gerne Fragen der Community stellen.


    An passenden Fachpersonen habe ich deine Frage direkt weitergeleitet.

    Da alle Expertinnen und Experten die wertvolle Arbeit ehrenamtlich ausüben kann es jedoch noch einen kleinen Moment dauern bis du ausführliche Antworten und Kommentare kriegst.

    Liebe Grüsse Pascal

    Pascal EnableMe

  • Hallo @Meier111

    Danke für deine interessanten Fragen.

    Es ist leider bekannt, dass das IV-Verfahren oft sehr lange - teilweise mehrere Jahre - dauern kann. Das ist mühsam und braucht viel Geduld! Hast du irgendeine Unterstützung, z.B. von Procap, Pro Infirmis oder sonst jemandem, der oder die sich mit dem IV-Verfahren auskennt? Dies ist oft hilfreich, da man dann immer wieder mal nachhaken und so das Verfahren manchmal etwas beschleunigen kann.

    Ich kann es verstehen, dass du nun genug hast und aus der Schweiz ausreisen möchtest. Wenn du die Schweiz verlässt, hast du 2 Möglichkeiten in Bezug auf das IV-Verfahren. Entweder meldest du der IV, dass du den Antrag zurückziehst aufgrund der Ausreise und sie es nicht mehr weiter bearbeiten sollen. Oder du lässt das Verfahren laufen, dann wird das Dossier nach Genf an die Zentralstelle weitergeleitet und -bearbeitet. Das heisst dann aber auch, dass du für allfällige Termine/Untersuchungen vor Ort wieder in die Schweiz reisen müsstest.

    Die Tatsache, dass man aus der Schweiz ausreist, ist für die IV nicht per se ein Problem, egal, ob du den Antrag zurückziehst oder ihn weiterlaufen lässt über die Zentralstelle.


    Bei der Pensionskasse ist es so, dass du das Geld nur beziehen kannst, wenn das IV-Verfahren abgeschlossen ist. Dann kannst du die Abmeldebestätigung (aus der Schweiz) vorlegen und das Geld beziehen. Wenn das IV-Verfahren noch laufend ist, wird die Pensionskasse das Geld noch nicht auszahlen.


    Solltest du zukünftig in der Schweiz wieder einen Stelle finden und ein BVG-pflichtiges Einkommen erzielen, dann kannst du von Neuem anfangen in die Pensionskasse einzuzahlen. Mit den Ämtern wird es kein Problem geben, wenn man ausreist und später wieder einreist. Du benötigtst aber natürlich eine Arbeitsstelle mit einem Lohn, von dem du leben kannst, und kannst damit eine Aufenthaltsbewilligung erhalten.


    Zu deiner Frage wegen RAV und Sozialhilfe-Rückerstattung. Das Arbeitslosentaggeld musst du nicht zurückzahlen, wenn du das Pensionskassengeld auszahlen lässt. Die Arbeitslosenversicherung würde das Geld bei der IV zurückfordern, falls diese rückwirkend eine Rente auszahlt. Solange dies nicht der Fall ist, muss man auch nicht selbst vom eigenen Geld etwas zurückzahlen.

    Bei der Sozialhilfe ist es etwas anders. Unter Umständen verlangt das Sozialamt vom Pensionskassenguthaben einen Teil zurück. Es kommt auf die Höhe der Auszahlung an, das kann ich dir im Moment nicht genau sagen.


    Auch wenn die Option, die Schweiz zu verlassen, dir in der aktuellen Situation als einzige Lösung erscheint, würde ich es sehr gut überlegen und dir - falls du es nicht schon getan hast - eine umfassendere Beratung empfehlen. Deine genauen Ansprüche und Verpflichtungen kann ich dir "generell" nicht sagen, das müsste man im Detail anschauen und das wäre auf einer Beratungsstelle am einfachsten. Unter Umständen ist es auch nicht so einfach, im Ausland eine neue Stelle zu erhalten, und dann wärst du wieder an einem ähnlichen Punkt angelangt wie jetzt.

    Ich hoffe, du findest deinen passenden Weg und wünsche dir alles Gute!


    Liebe Grüsse

    Pamela

  • @Pamela

    Vielen lieben Dank für die Antworten.

    Kann ich ihnen noch eine Weitere Frage via Email senden?

  • @Meier111 Du kannst hier übrigens auch Private Nachrichten versenden.

    Dies in dem du auf das Profil von Pamela klickst und dann auf Nachricht klicken.

    So kannst du eine Private Nachricht an Pamela senden. LG Pascal

    Pascal EnableMe

  • Hallo @Meier111


    Rechtlich hast du eine sehr ausführliche Antwort erhalten, darum erlaube ich mir, das Ganze von einer anderen Seite zu beleuchten.

    Ich verstehe dich voll und ganz, dass dir die Energie ausgeht. Es ist elendig, durch welche Mühle man gepresst wird, obwohl die Krankheit einen solchen Effort gar nicht zulässt. Kann auch diesen Drang zum "Davonlaufen" und Auswandern komplett nachfühlen, bin aber sehr skeptisch, ob dann alles besser wird.

    Ich bin durch vielerlei hautnah miterlebte Geschichten zur Überzeugung gelangt, dass die IV oft auf Zeit spielt. Zwei Jahre ist in IV Massen noch keine lange Dauer. Ich könnte dir mehrere Fälle aufzählen, wo die Antragsteller sechs, sieben Jahre lang auf einen Entscheid warten, bzw. Entscheide anfechten mussten. Aber oft mit gutem Ausgang! Darum würde ich am liebsten schreien: Gib nicht auf!

    Nun kamen mir drei Gedanken:

    1 Hast du rechtlichen Beistand, z.B. durch eine Rechtsschutzversicherung oder eine Mitgliedschaft bei Procap? Sodass du dich vertreten lassen könntest? Alleine schon die Tatsache, die nervenaufreibende IV Post nicht mehr selber öffnen zu müssen, kann sehr entlastend sein.

    2 Bei Änderung des Gesundheitszustandes kann eine Neuprüfung verlangt werden. Diese Revision könnte zu deinen Gunsten ausfallen, weswegen ich ein Aufgeben zu diesem Zeitpunkt doppelt schade fände.

    3 Kannst du in anderen Lebensbereichen für mehr Entlastung und Leichtigkeit sorgen, quasi dass dadurch die Kraft für den Prozess zurückkehrt? Ich weiss nichts über deine Erkrankung und möchte darum auch nicht konkret raten. Wo kannst du dein Leben vereinfachen? Wo dir Gutes tun? Haushaltshilfe?


    Du brauchst mir nicht antworten, ich gebe dir einfach diesen Input mit und wünsche dir nur das Allerbeste - für welchen Weg du dich auch immer entscheidest.


    Lg

    Die Schreibfee

    Stephanie M. Fritschi

    Verwaltungsfachfrau Sozialversicherungsrecht, Mutter eines Kindes mit vielen Special Effects im Rucksack und Kämpferin für mehr Informationen für besondere Familien.

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