Neufeststellung Schwerbehinderung

Habe bei der 4. Bandscheiben OP 2007 eine Verstärkung bekommen, war immer die gleiche Stelle. Bekam vom Landratsamt eine Schwerbehinderung von 50%.

Nun habe ich vor Wochen einen Herzschrittmacher bekommen und eine Neufeststellung beantragt.

Wurde abgelehnt. Macht es Sinn Widerspruch einzulegen?

Danke Euer Fralex

Antworten

  • Hallo Fralex,


    ich denke, der abschlägige Bescheid geht erst mal in Ordnung. In der Tabelle des Schwerbehindertengrades

    steht unter dem Punkt

    18.9 Wirbelsäulenschäden:

    Wirbelschäden mit besonders schweren Auswirkungen (z. B. Versteifung großer Teile der Wirbelsäule; anhaltende Ruhigstellung durch Rumpforthese, die drei Wirbelsäulenabschnitte umfasst 

    ein GdB von 50-70

    und bei Punkt 9.1.6 Rhythmusstörungen:

    Nach Implantation eines Herzschrittmachers ein GdB von 10.

     

    Liegen mehrere Funktionsbeeinträchtigungen vor, dürfen jedoch die einzelnen Werte nicht addiert werden. Maßgebend sind die Auswirkungen der einzelnen Funktionsbeeinträchtigungen in ihrer Gesamtheit unter Berücksichtigung ihrer wechselseitigen Beziehungen zueinander.

    Wenn die Funktionsbeeinträchtigungen miteinander zusammenhängen, werden sie gemeinsam betrachtet und könnten einen höheren Grad der Behinderung ergeben.


    Also, Widerspruch kannst du immer innerhalb von 4 Wochen einlegen, wenn du z.B. noch eine Leistungsbeeinträchtigung des Herzens hast, trotz Herzschrittmachers. Oder psychische Beeinträchtigungen deswegen dazu kamen, oder beide anerkannte Behinderungen doch in einem engeren Zusammenhang stehen. Widerspruch kostet nichts weiter - oft kommt eine sehr ausführlich Begründung, wenn wieder abgelehnt wird. Da hat man was für später in der Hand, immerhin von einer behördlichen Instanz.

    Man weiß ja nie, was man noch für Krankheiten dazu bekommt.

    Grüße

  • Danke für die Antwort. Ich werde dann mal Widerspruch einlegen.

    Ich melde mich wie es ausgegangen ist

    Grüße Fralex