Arbeiten auf den ersten Arbeitsmarkt und BeWo

Hallo zusammen


Ich brauch mal euer Wissen in einer Sache, in der ich mir nicht sicher bin, ob ich die richtigen Schlüsse gezogen habe. Ich arbeite für einen Verein, der sich für Inklusion in Schule und auch im Beruf einsetzt. In Zusammenarbeit mit dem HPZ bieten wir Außenarbeitsplätze in verschiedenen Betrieben an. Das langfristige Ziel ist es, das sich unsere Klienten dafür entscheiden, auf den ersten Arbeitsmarkt gehen zu wollen.


Eine von meinen Klientinnen steht nun vor diesem Schritt.


Die derzeitige Situation ist wie folgt:


Frau K. ist Rollstuhlfahrerin mit einer stark eingeschränkten Sehfähigkeit arbeitet an der Rezeption einer Residenz. Derzeit ist dieser Arbeitsplatz noch ein Außenarbeitsplatz des HPZ´s . Ihr Ziel ist aber, das sie dort bald sozialversicherungspflichtig Arbeiten kann. Die Chancen hierfür stehen sehr gut. Auf Grund ihrer Behinderung ist Frau K. auch in ihrem privaten Umfeld auf Hilfe angewiesen. Derzeit wohnt sie in einer eigenen Wohnung mit Anbindung zum betreuten Wohnen. Meiner Reschere zufolge wurde sie allerdings den Anspruch auf Beo verlieren, da sie dann zu viel Einkommen hat. Lieg ich damit richtig oder habe eventuelle falsche Schlüsse gezogen? Also ist der Anspruch auf einen Platz im betreuten Wohnen Einkommensabhängig?


Meine Idee wäre es, Frau K. als alternative zum betreuten Wohnen das persönliche Budget ans Herz zulegen, damit sie sich Assistenzleistungen nach ihren Bedürfnissen einkaufen kann.


Hat jemand hier vielleicht Erfahrungen mit dem persönlichen Budget? Oder gibt es jemand, der den Schritt auf den ersten Arbeitsmarkt in ähnlicher Form gemacht hat und davon berichten kann?




Vielen Dank für die Hilfe.

Antworten

  • @Lionhearts Guten Morgen Lionhearts,

    vielen Dank, dass du deine Frage hier teilst. Die Antworten sind sicher auch für viele andere Community Mitglieder interessant.


    Ich habe deine Frage bereits an einen unserer Fachexperten weiter geleitet.

    Einen angeregten und informativen Austausch wünscht

    Annemarie

    A collective EnableMe profile for former moderators' posts

    Ein kollektives EnableMe-Profil für die Beiträge ehemaliger Moderatoren

    Un profil collectif EnableMe pour les messages des anciens modérateurs

    Колективний профіль EnableMe для дописів колишніх модераторів

  • guten Morgen @Lionhearts ,

    grundsätzlich kann ich nur empfehlen, mit dem derzeit zuständigen Leistungsträger einmal eine Art Übergangsfrist zu vereinbaren und bei der die Leistungen noch gezahlt werden, zu klären wie lange diese gezahlt werden und so weiter. Eventuell auch eine Rückkehroption wenn es auf dem ersten Arbeitsmarkt nicht klappt. Nun zum betreuten wohnen, entscheidend ist, ob gewisse Einkommensgrenze überschritten werden das wäre auch mit dem Leistungsträger zu klären und welche Kosten dann auf die Klientin zu kämen wenn sie selbst bezahlen müsste. Und ob der Träger Selbstzahler überhaupt aufnimmt. Sollte dem so sein, müsste man wieder klären wie der zuständige Leistungsträger damit umgeht, wenn die betreffende Person ihre Miete selbst zahlt aber dann zu wenig zum Leben bleibt, sie aber vielleicht auf diese Wohnung und Wohnform angewiesen ist. Sollte sie auf das persönliche Budget wechseln wollen, müsste man vorher genau festlegen welchen Bedarf sie hat, was dieser derzeit auf dem freien Markt kostet (je nach Laufzeit der Budgetvereinbarung bitte Kostensteigerungen beachten). Zusammenfassend kann man sagen man muss einfach mit dem Leistungsträgern ins Gespräch gehen die Gespräche dokumentieren und bei vorliegen aller Fakten dann eine entsprechende Entscheidung treffen.

    mit freundlichen Grüßen Weidenoberpfalz