Kosten für Teilhabeassistenz

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Hallo, ich beantrage zur Zeit eine Teilhabeassistenz für meine Tochter nach dem Bundesteilhabegesetz. Schulteilhabe haben wir schon länger, Freizeitteilhabe auch, die möchte ich nun aufstocken lassen. Ebenso denke ich über Pflegeteilhabe nach, da ich alleinerziehend bin und momentan mein Kind noch allein pflege.

Da die Leistungen der Teilhabe nicht die Kosten überschreiten dürfen, die bei einer stationären Versorgung meiner Tochter (Heim / Wohngruppe, Pflegegrad 5) anfallen würden, brauche ich die Info, wieviel das wäre und ob es dazu einheitliche Sätze gibt, die für das Amt bindend sind, oder ob das Amt sich nach regional üblichen (Durchschnitts)-Sätzen richten muss.

Antworten

  • @Bosibori Hallo Bosibori,

    willkommen in unserer Community. Deine Frage habe ich an einen unserer Fachexperten weiter geleitet. Zusätzlich findest du z. B. in diesem Artikel auf unserer Webseite Infos zu Kostenträgern und eine Liste mit Assistenzanbietern.


    Viele Grüße

    Annemarie

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  • Hallo @Bosibori ,

    diese Frage kann man so pauschal nicht beantworten da sich die Kostensätze immer auch nach den örtlichen Gegebenheiten richten. Dies hängt auch vom notwendigen Versorgungsgrad etc. ab. Was mich etwas stutzig macht ist die Feststellung dass die Teilhabe nicht mehr kosten darf als eine Heimunterbringung? Wer sagt das? Auf welcher Rechtsgrundlage? Es gilt im Bundesteilhabegesetz immer der Grundsatz ambulant vor stationär.

    Für eine detaillierte Einzelfallberatung würde ich Ihnen empfehlen sich an die örtliche Teilhabeberatungsstelle zu wenden.

    diese finden Sie unter: https://www.teilhabeberatung.de/beratung/beratungsangebote-der-eutb

    Mit freundlichen Grüßen

    Weidenoberpfalz

  • Hallo, danke sehr für die schnellen Infos!


    ich habe mich an unsere EUTB gewandt, wir arbeiten auch schon seit Jahren, auch erfolgreich, zusammen. Allerdings kennt die Beraterin nicht die aktuellen Unterbringungssätze.

    Sowohl der kommunale Kostenträger, hier Landkreis, informierte mich dazu, als auch die EUTB und kürzlich in einer Podiumsdiskussion vom Paritätischen, dass die Höhe des gesamten persönlichen Budgets nicht die Höhe einer vollstationären Unterbringung überschreiten dürfe. Das stehe so im Bundesteilhabegesetz und da sei man dann auch an Grenzen angelangt.

    Nun habe ich eine Info, dass ein Heim für Kinder bis Pflegegrad 5 (meine Tochter hat 5) einen Tagessatz von max. 210 € kostet, wäre also im Monat mit 31 Tagen ca. 6.500 € (ausgeschlossen Schulteilhabe, die ist extra zu berechnen).

    Andererseits ist mir eine Studentin bekannt, die über einen überregionalen Anbieter 24 h - Pflege und Assistenz im Studium hat und dort wurde per Gericht über 30.000 € / Monat erstritten. Das hat mich sehr erstaunt ...

    Was Sie anführen, dass generell Ambulant vor stationär ... wo genau steht das?

    Herzliche Grüße aus Hessen

    Claudia

  • Guten Tag @Bosibori ,

    ambulant vor stationär steht so nirgends. Allerdings ergibt sich das unter Umständen aus der gesetzlichen Grundlage. Denn rein rechtlich besteht zwar in gewissen Teilen noch der so genannte Mehrkostenvorbehalt, allerdings bei der Entscheidung ist auch die Zumutbarkeit einer von den Wünschen des leistungsberechtigten abweichenden Leistung zu prüfen.

    Hier sind aber viele Faktoren wie familiäre Gegebenheiten örtliche Gegebenheiten und so weiter zu prüfen.

    Erfahrungsgemäß kann man sagen, dass es hier zu immer wieder Strukturen die letztendlich gerichtsseitig geklärt werden müssen.

    Denn der so genannte Mehrkostenvorbehalt steht immer noch im Gesetz verstößt aber, nach meiner Auffassung, in Teilen gegen die UN Konvention.

    Das bedeutet für Sie in der Praxis, dass Sie letztendlich bei einer ablehnenden Haltung des Leistungserbringers unter Umständen den gerichtlichen Weg beschreiten müssen um den Sachverhalt final zu klären.

    Weitere Infos zu dem Thema finden Sie unter: https://www.persoenliche-assistenz-berlin.de/informationen-bundesteilhabegesetz/#toggle-id-28

    mit freundlichen Grüßen Weidenoberpfalz