Rechtliche Frage zum neuen Führerschein

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Aufgrund meiner Schwerbehinderung habe ich meinen Führerschein auf Automatikgetriebe gemacht. Heute stelle ich fest, dass der neue Karten-Führerschein jetzt ein Datum hat, wo ich sichtlich neu beantragen müsste: in 12 Jahren.

Unter 4b.

Habe gegoogelt: "Eine solche Einschränkung der Fahrberechtigung erfolgt z.B. bei Menschen mit Behinderungen, wo besondere Fahrzeuganpassungen (z.B. an Schaltung, Kupplung oder Lenkung) erforderlich sind."

Ich habe ja den Führerschein auf Automatikgetriebe gemacht und brauche keine "besondere" Fahrzeuganpassung.

Das ist für mich Diskriminierung! 👿


Angenommen, ich wäre gesund, hätte den Plastikausweis unbegrenzt, habe einen Unfall oder bekomme eine Krankheit, durch die ich behindert werde. Dann brauche ich doch auch keinen neuen Pastikausweis, wo ein Datum drauf steht.


Also ist es ungerecht.


Gibt es hier einen Anwalt?

Antworten

  • KarlL
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    Die neuen Führerscheine sind generell für jeden 15 Jahre gültig.

  • Hallo Karl, danke für Deine Antwort.

    Habe gerade einen älteren Freund gefragt, der hat da nur das Datum eingetragen, wann er den neuen Führerschein beantragt/umschreiben hat lassen.

    Da steht nichts von 15 Jahren?

    Hm? 🙄

  • KarlL
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    Füherscheine der Klasse B die nach dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden sind nur noch 15 Jahre gültig, aber Du kannst natürlich auch einen Anwalt fragen.

  • Oh je. 😪 Wußte ich nicht.

    Vielen Dank!