Erlangen einer Betriebserlaubnis Krankenfahrstuhl

Hallo und vielen Dank für die Aufnahme,

ich hätte eine Frage vielleicht kennt sich jemand aus, ich war bei der KFZ-Behörde zum Erlangen einer Betriebserlaubnis. Dort wurde mir gesagt ich müsse vorher die Ausnahmegenehmigungen beim Regierungspräsidium selbst beantragen (ein kranken Fahrstuhl hat nun mal Ausnahmen durch seine Bauart).

Es handelt sich um ein Krankenfahrstuhl Heartway PF7, SO. KFZ.

Erfolgreiches Gutachten § 21 StVZO / § 70 StVZO und 47 FZV

Müsste eigentlich nicht die KFZ-Behörde dieses Beantragen? oder Täusche ich mich da.

Antworten

  • Hallo matthi, ich fange mal hinten an. Die KFZ Behörde stellt nur Dokumente aus und verteilt Kennzeichen alle notwendigen Papiere für die Dokumente musst Du selber beschaffen. Was ich aber nicht verstehe ist, dass Du normalerweise vom Hersteller bzw. Verkäufer die allgemeine Betriebserlaubnis ( ABE ) bekommst, dann brauchst Du auch kein Gutachten.

    Für welche Ausnahme soll Dir den eine Genemigung ausgestellt werden ?

    Wie schnell fährt das Fahrzeug ?

  • Es handelt sich hier um ein Einzelbetriebserlaubnis nach § 21 StVZO

    Ohne Stempel der KFZ Stelle kann bei einer Kontrolle ein Bußgeld von 70 Euro

    Und 1 Punkt in Flensburg Drohen.

    Die Ausnahmen betreffen die StVZO zb. Blinker abstand zum Boden kann bei so einen Fahrzeug nicht eingehalten werden, jeder Kranken Fahrstuhl oder Senioren Fahrzeug hat solche abweichungen.   

    Das Fahrzeug ist bis 15 Km/h und wird mit einen Mofa Kennzeichen Gefahren.

  • Die Betrieberlaubnis sieht dann genau so aus wie beim Auto der FahrzeugscheinTüv ud Hu

    entfällt natürlich

  • Das war aber nicht meine Frage, die KFZ Behörde har Dir gesagt, dass Du eine Ausnahmegenemigung brauchst, aber für welche Ausnahme ? Du hast ein Gutachten, dass das Fahrzeug den technischen Vorschriften in Deinschland entspricht. Warum hat sich nicht der Verkäufer um diese Dinge gekümmert ? Hast Du vielleicht eine ABE mit den Fahrzeugunterlagen bekommen ?

  • Hier sind die Ausnahmen

    Für jede Abweichung braucht mann in Deutschland eine Ausnahme

  • Ja, das ist der Ablauf und Du warst bei der Zulassungsbehörde.

    Aber: Für welche Ausnahme brauchst Du die Bescheinigung vom Regierungspresidium.

    Wenn das Fahrzeug so wie es ist in Deutschland nicht gefahren werden darf aber es möglich ist für das technische Defizit eine Ausnahmegenemigung zu bekommen, dann muss Dir ja die Zulassungsbehörde oder der Gutachter sagen wofür Du die Genehmigung brauchst steht das vielleicht im Gutachten unter "Bemerkungen" ?

    Stell Dir einfach vor Du gehst zum Regierungspräsidium und bittest um eine Ausnahmegenemigung, was werden die Dich wohl dannach fragen ?

    Beispiel: Es gibt Sportwagen die so kurz sind und einen sehr kleinen Kofferraum an der Front haben, dass vom Hersteller keine Leuchtweitenregulierung eingebaut wurde , da diese technischer Unsinn wäre und dafür bekommt man beispielsweise eine Ausnahmegenemigung. Das heist, das Fahrzeug darf in Deutschland, trotz der gesetzlichen Vorschrift ohne diese Regulierung gefahren werden.

  • Hier das Endergebnis vom Tüv


  • Du warst Du einen Moment schneller.

    Das heist, wenn Du für diese tenischen Probleme keine Ausnahmegrnemigung bekommst, dann darfst Du das Fahrzeug in Deutschland nicht fahren. Wo hast Du es denn gekauft und wann ?

  • Sorry aber Du schickst immer neue Infos während ich schreibe und alles Häppchenweise.

    Da steht doch, vofür Du die Ausnahmegenemigung brauchst und wenn in Deiner Region das Regierungspräsigium für die Ausfertigung zuständig ist, dann must Du dahin, dann bekommst Du auch den Stempel von der Zulasdungsstelle und Du musst nur noch Versicherungskennzeichen besorgen.

  • Und solltest Du Dir noch einmal so ein Fahrzeug kaufen, dann lässt Du das alles den Verkäufer machen ! 🙂

  • Vielen Dank für ihre Info, Mal schaun vieleicht meldet sich jemmand der ein ähnliches Fahrzeug hat.

  • Hallo zusammen

    Ich denke einmal das du keine Sondergenehmigung bekommen wirst.Damit würde dein Krankenrollstuhl zum Fahrzeug.Und damit würde sein Zweck aufgehoben.Es würde darüber hinaus einen Sonderfall schaffen und alle Hersteller von Krankenrollstühlen(elektrisch)oder sogenannten Seniorenrollern würden sich darauf versuchen zu berufen.Die Folge wäre das alle diese Modelle als Fahrzeug eingestuft würden und somit dem Zwang unterliegen würden die Fahrbahn zu benutzen.Gedacht sind die Gefährte aber für den Gehweg/Radweg sowie teilweise zum Befahren von Gebäuden oder Flächen die eigentlich dem reinen Fußgänger vorbehalten sind.Es ist eben ein Hilfmittel.

    Aufgrund ihrer Beschaffenheit ist es aber nötig das die Teile mehr als 6kmh fahren können um Steigungen zu fahren.Es liegt am Motor der bei 6kmh Schwierigkeiten bei Steigungen bekommen könnte da die Leistung dann nicht ausreicht(ist wie beim Fahrrad mit der Gangschaltung).Aus diesem Grunde fahren die alle schneller(bis 24kmh).

    Aus diesem Grunde wirst du auch so gut wie kein Gefährt finden das eine StVo Zulassung hat.Zumal es diese Geschwindigkeitsbegrenzung auf 6Kmh nur in Deutschland gibt.

    Spar Dir die Mühe.Stell den Regler auf 6kmh ein und halte dich an die Verkehrsregeln und gut ist.Machen tausende andere auch.Ich auch.Ich schalt nur hoch bei Steigungen oder beim überqueren von Strassen.Sprech mit deiner Versicherung ob du es Versichern sollst.Bei manchen ist es in der Haftpflicht mit drin.Andere wollen eine Extraversicherung.Must du klären.

    (Antwort ist keine Rechts oder Medizinische Beratung.Für die Richtigkeit der Antwort wird keine Haftung übernommen.Einige Antworten werden mithilfe einer KI geschrieben.(Artikel wird gekennzeichnet)

  • Hallo Slowrider, lies Dir mal die Bemerkung des Gutachters auf dem Dokument an, dass matthi gepostet hat. Dort steht das der Gutachter keine Einwände gegen die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung hat, damit wird dann das Fahrzeug der StVO entsprechen. Das hast Du sicher nur übersehen.

  • Hallo KarL

    Habe es gesehen.Ich verstehe den Sinn einfach nicht der dahinterstecken soll.Warum will man aus einem Krankenrollstuhl ein "Fahrzeug"machen?Was soll das bewirken?

    So richtig drückt sich der User ja nicht aus.

    Ich weiß das die meisten mehr als 6KmH fahren und keine StVo haben.Somit dürften sie eigentlich nicht am Strassenverkehr teilnehmen. Deutschland ist eines der wenigen Länder in der EU die eine Zulassung haben wollen wenn du elekt.Rollstühle im öffentlichen Raum bewegen willst und diese mehr als 6kmh fahren können.Für die Hersteller lohnt es sich nicht eine Zulassung zu beantragen.

    Und für die Betroffenen?Zu 95% hat keiner der Nutzer eine StVo Zulassung.

    Wie gesagt.Mir fehlt der Sinn hinter der Aktion.

    (Antwort ist keine Rechts oder Medizinische Beratung.Für die Richtigkeit der Antwort wird keine Haftung übernommen.Einige Antworten werden mithilfe einer KI geschrieben.(Artikel wird gekennzeichnet)

  • Das Fahrzeug bleibt ein Krankenfahrstuhl er braucht aber eine allgemeine Betriebserlaubnis und das der Heartway aus China kommt muss der Verkäufer oder Besitzer diese durch eine Einzelabmahme beantragen und das Gutachten von der Zulassungsstelle abstempeln. Es ist aber immer die Frage ob das Gutachten positiv ausfällt, dann darfst man das Fahrzeug nicht nutzen, desshalb sollte man die Betriebserlaubnis immer den Verkäufer beantragen lassen.

    Krankenfahrzeuge dürfen in Deutschland bis 15 km,/h fahren, wenn er nur 6 km/h fährt dann braucht er keine Haftpflichtversicherung und darf nur auf Rad u. Gehwegen fahren, bis 15 km/h darfst Du auch auf die Strasse und brauchst ein Versicherungskennzeichen.

  • Hallo KarlL das Beispiel mit den Sportwagen trifft genau zu, der Hersteller kommt glaub aus Großbritannien, das Gutachten hat der Verkäufer bezahlt somit ist das Mobil im auslieferungszustand. Bei der KFZ-Stelle war ich auch, dort werden auch die Ausnahmen beantragt

    dauert etwa 1 Woche wegen des Feiertages, laut Kfz stelle ist es kein Problem da das Gutachten Positiv ist.

  • Hallo Slowrider,

    der sinn der Sache steht im Bild Nr1 in der Fahrzeugbescheinigung Blau geschriebenes, ich weiß das viele ohne Stempel fahren, versichern kann man es ja auch ohne Stempel benötigt ja nur eine Mofa Nr. Tafel. Aber bei einem Schadensfall kann das Problematisch sein auch wenn der Halter nicht mal selbst schuld ist! Ansonsten Glaube ich das der Staat halt auch ein bisschen an Krankenfahrstühle verdienen will kosten bei der KFZ-Stelle ca. 80- 150 Euro.

  • Hallo Matthi5


    Okay.Wenn du dich damit sicherer fühlst ist es verständlich.Und ja.Du hast natürlich Recht das es bei einem Unfall schwierig werden könnte mit der Recht.

    Ob der Staat unbedingt noch Geld verdienen muss..lassen wir mal dahingestellt.

    Na dann schau mal wie das mit der Ausnahmegenehmigung läuft.Melde dich wenn du weitergekommen bist.Es dürfte sicherlich auch andere interessieren dürfte die heute halb Legal unterwegs sind und vieleicht auch mit dem Gedanke spielen es zu legalisieren.

    LG

    Ralf

    (Antwort ist keine Rechts oder Medizinische Beratung.Für die Richtigkeit der Antwort wird keine Haftung übernommen.Einige Antworten werden mithilfe einer KI geschrieben.(Artikel wird gekennzeichnet)

  • Hallo Slowrider,

    Es wurde alles genehmigt und ist weiterhin als Krankenfahrstuhl eingestuft, wenn der Scooter verkehrssicher ist sollte es kein Problem sein.

    Nun zum Ablauf der gilt aber nur für Scooter bei den keine ABE beiliegt, sondern nur ein Gutachten vom TÜV oder Dekra, das Gutachten sollte jedoch nicht älter als 18 Monate sein!

    Dan das Gutachten beim Landratsamt KFZ Stelle vorlegen dort wird eine Kopie an das Regierungspräsidium geschickt zum genehmigen der Ausnahmen die ein Krankengahrstuhl mehr oder weniger hat. Das Dauert 1 – 7 Tage du bekommst dann Telefonisch Bescheid. Wenn es genehmigt wurde wird eine Betriebserlaubnis ausgestellt kostet ca 80 -130 Euro je nachdem wie viele Ausnahmen der Scooter hat. Mit der Betriebserlaubnis kann man dann eine normale Moped Nr. Tafel kaufen ist ab 6 kmh Pflicht .  

    LG

    Matthias