Fahrstunden IV Schweiz Kostenübernahme sowie Fahrzeugumbau
Ich bin invaliditätsbedingt nicht angewiesen auf ein Motorfahrzeug. Aber ich kann den Fahrzeugumbau der IV den Fahrzeugumbau (Ziffer 10.05 HVI) gelten machen. Gemäss Artikel Rz 2093* KHMI habe ich Anspruch auf die Kostenübernahme über 32 Stunden, wenn der Fahrzeugumbau übernommen wird ist dies korrekt? Oder muss auch ich die Bedingung erfüllen auf das Motorfahrzeug angewiesen zu sein?
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das würde mich auch mal Interessieren.
Besonders das mit der Kostenübernahme.
LG Dexi
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