Mietvertrag mit behindertem erwachsenen Kind

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Hallo,

mein Sohn arbeitet in einer WfbM, wohnt bei mir im Eigenheim und erhält Grundsicherung mit sehr geringem Mietzuschuss nach der Differenzmethode. Die Nebenkosten muss ich immer nachweisen.


Über einen Ergänzungsbetreuer habe ich deshalb jetzt einen Mietvertrag für meinen Sohn abgeschlossen damit das ständige Rechnen der Nebenkosten entfällt und ich etwas mehr Miete erhalte. 230 plus 70 Nebenkostenpauschale, 300 Euro Warmmiete für ein Zimmer und Mitbenutzung des ganzen Hauses incl. Bäder, Balkon, Terrasse, Garten, Internet, Waschküche etc.


Hierzu hat das Grundsicherungsamt jetzt noch 2 Fragen


1.Hat sich eine Veränderung der Wohnsituation für Sie ergeben oder mieten Sie laut Mietvertrag das Zimmer, in welchem Sie in den letzten Jahren bereits gewohnt haben?


2.Würden Sie das Zimmer unter der gleichen Konstellation auch an einen Dritten vermieten?



Bei solchen Fragen bin ich hellhörig ob es sich um "Fangfragen" handelt, die ergeben, dass das Amt den Mietvertrag nicht akzeptiert,


Weiss jemand auf was diese Fragen genau abzielen?


Bin für jeden Hinweis dankbar.


Schönen Tag noch


Jannis

Kommentare

  • KarlL
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    Hallo Jannis, natürlich zielen diese Fragen darauf den Antrag abzulehnen weil der Mietvertrag nicht akzeptiert wird. So wie die Fragen formuliert sind, ist die erste Frage an Deinen Sohn gestellt und die zweite an Dich. Sind die Fragen so richtig zitiert ? Bei der zweiten Frage antworte mit "ja", auf diese Weise werdenja auch Zimmer an Studenten oder Montagearbeiter vermietet. Bei der ersten Frage wird es schon komplizierter, kennt sich der Ergänzungsbetreuer mit der Rechtslage aus ? Im Notfall die Änderung der Wohnsituation mit nicht beilegbaren Streitigkeiten begründen und das einzige Zugeständnis von Dir ist, dass der Sohn bleiben kann, wenn er, wie jeder andere auch, das Zimmer mietet. Da musst Du Dir was einfallen lassen, Du must Dir die Geschichte nur merken, beide müssen die Geschichte kennen und jederzeit bestätigen können und sie darf nicht prüfbar sein.

  • [Gelöschter Benutzer]
    bearbeitet 4. Mai 2022, 09:58
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    @Jannis warum sollte das amt "fangfragen" stellen? die haben bestimmungen, nach denen sie handeln müssen (das ist ihr job) und nicht um menschen zu ärgern, bzw. aus jux und dollerei leistungen einfach vorzuenthalten.

    du bist verpflichtet, die fragen wahrheitsgemäß zu beantworten, wenn du möchtest, dass dein antrag befürwortet wird.

  • Hallo @Jannis ,

    diese Fragen zielen meiner Meinung darauf ab, zu ermitteln was der Beweggrund für den „Moduswechsel“ ist. Und darauf zu prüfen ob dadurch eine künstliche Verteuerung eintritt. Da es sich bei der Grundsicherung um Steuermittel handelt ist das immer zu prüfen. Eine Teuerung damit man weniger rechnen muss ist objektiv betrachtet kein Grund für einen „Moduswechsel“. Allerdings ist anzunehmen wenn die Kostensteigerung nachvollziehbar und ortsüblich ist, dass diese genehmigt werden kann.

    Herzliche Grüße

    Weidenoberpfalz