Falsch ausgestellter Schwerbehindertenausweis

Optionen

Mir ist erst vor kurzem aufgefallen, dass ich zusätzlich das Merkzeichen ''G'' bekommen habe, obwohl mir das nicht zusteht. Blöderweise laufe ich damit seit 10 Jahren rum. Würde ich Konsequenzen haben, wenn ich das jetzt beim Amt melde? Habt ihr da eine Ahnung?

Antworten

  • @lexalemons ich würde es nicht dem amt melden. du hast das mz g ja nicht in irgendeinerweise zu deinen gunsten eingesetzt und hast das auch nicht vor.

    wecke keine schlafenden hunde, indem das amt ggf. dann deinen behindertenstatus überprüfen würde.


    schönen sonntag 😉

  • @lexalemons Hallo lexalemons, willkommen in unserer Community. Schön, dass du bereits eine Antwort auf deine Frage erhalten hast. Weiterhin viele interessante Diskussionen und einen netten Austausch.

    Viele Grüße

    Annemarie



    A collective EnableMe profile for former moderators' posts

    Ein kollektives EnableMe-Profil für die Beiträge ehemaliger Moderatoren

    Un profil collectif EnableMe pour les messages des anciens modérateurs

    Колективний профіль EnableMe для дописів колишніх модераторів

  • Helmut60
    Optionen

    Wenn man sich mal den Bescheid, den man zusammen mit dem SBA bekommt durchließt, findet man heraus das da steht, das man dem Amt Veränderungen... Verbesserungen wie auch umgekehrt.... mitteilen muß. WEnn man über 10 Jahre dafür braucht bekommt man wohlmöglich an anderer Stelle dann mehr Prozente.


    :-) Helmut

  • info
    Optionen

    wenn du dich jetzt dort meldest, wird der ganze Bescheid evtl. umgekrempelt, da seit 2007 nach dem neuen Teilhabegesetz anders begutachtet wird .....

  • ..... oder der gdb vermindert sich, wird befristet oder gar gestrichen. nix genaues weiß man.

    zudem hat @lexalemons 10 jahre nicht versäumt veränderungen mitzuteilen, sondern dann erst festgestellt, dass er/sie das g übersehen hat.

    @Helmut60 immer bei den hier genannten schilderungen bleiben!

  • Helmut60
    Optionen

    Werter Jenner....Fakt ist.... wenn sich was ändert muß man es im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht dem Amt mitteilen. Hier wurde nach 10 Jahren ... jetzt.... festgestellt das sich was geändert hat.... nicht gehbehindert...... also sollte es jetzt dem Amt mitgeteilt werden.


    Das werter Jenner sind die jetzt.... wie auch schon vor 10 Jahren amtlichen Schilderungen !


    Was geschieht wohl wenn dem Amt jetzt von sich aus auffällt das damals was schief gelaufen ist.... ? bedanken für die tolle Mitwirkung wird man sich kaum.


    :-) Helmut

  • @Helmut60 @jenner


    Danke für eure Kommentare. Ich hab mich persönlich entschieden beim Amt zu melden, schließlich steht das Merkzeichen G mir nicht zu und das wäre ja auch unfair. Ich habe mir aber davon auch keine Vorteile ausgenutzt. Was die Antwort vom Amt kommt und was für Konsequenzen es sich ergibt, bleibt erstmal spannend.

  • @lexalemons gern geschehen 😉

    deine entscheidung ist für dich wohl richtig. auch nach dem motto "ein gutes gewissen ist ein sanftes ruhekissen".


    liebe grüße