Wie weist ein Altersrentner eine Behinderung nach, um die Vergünstigung fürs GA zu bekommen?

Die Tochter meines Partners ist an einer bipolaren Psychose erkrankt, erhält eine IV-Rente und infolgedessen die Vergünstigung bei der SBB für Invalide.

Mein Partner erkrankte vor gut 2 Jahren an einer Krebserkrankung mit einschneidender Operation und folgenden Beeinträchtigungen eher allgemeiner Art (weniger Kraft, weniger Ausdauer, weniger Konzentration, weniger Geduld, mehr Ängste, depressive Verstimmungen.....), infolgedessen er mehr mit der SBB als früher mit dem Rad unterwegs ist und sich ein GA gekauft hat. Er ist bereits Altersrentner mit einer kleinen AHV-Rente, erhält insofern keine IV-Rente. Soweit ich die Informationen verstanden habe, müsste, um die Vergünstigung eines GA für Invalide zu erhalten (immerhin ein Preisunterschied von 400CHF zum GA für Rentner - für ihn viel Geld), ein Arzt ihm attestieren, dass er auf Begleitung angewiesen wäre, im Rollstuhl sässe oder schwerst seh- oder höreingeschränkt wäre. Dies trifft so derzeit nicht zu. Gleichwohl ist er nicht weniger behindert als seine psychisch erkrankte Tochter, auf die ebenfalls die o.g. Kriterien (blind, taub, Rollstuhl) nicht zutreffen.

Wie kann mein Partner zu einem GA für Invalide kommen?

Ich komme aus Deutschland, wo jeder Mensch bei Beeinträchtigungen einen Antrag auf Anerkennung eines Grades der Behinderung bei dem dafür zuständigen Amt stellen kann und dann - je nach Einschätzung durch die dort tätigen Sachbearbeiter und Gutachter - einen Bescheid bekommt, mit dem die Person Nachteilausgleiche erhalten kann. Ich hatte es so verstanden, dass auch in der Schweiz ein aufgrund Krankheit oder Unfall behinderter Mensch Nachteilausgleich erhalten soll.

Es konnte mir bisher niemand Auskunft geben, was, wie und wo mein Partner vorlegen muss, damit seine Beeinträchtigungen (Invalidität) anerkannt werden und er - darum geht es jetzt gerade konkret - das GA für Invalide kaufen kann.

Antworten

  • @MonikaHF Guten Morgen MonikaHF,

    willkommen in unserer Community. Schön, dass du deine Fragen hier teilst. Sicher kennen sich einige unserer Forenuser:innen in dieser Thematik aus und können dir hilfreiche Antworten und Tipps geben.


    Viele Grüße

    Annemarie

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  • Hallo MonikaHF

     

    Danke für deine Anfrage.

     

    Das Schweizer Tarifsystem und die Sozialleistungen unterscheiden sich wesentlich vom Deutschen System. Es gibt keinen Nachteilsausgleich für Unfall und Krankheit die nicht dauerhaft sind und nicht vom Arzt entsprechend bestätigt sind.

    Das GA für Reisende mit einer Behinderung ist reserviert für Personen die eine IV Rente beziehen, im Rollstuhl sind oder eine entsprechende Bestätigung eines Arztes haben.

     

    Ihr Partner hat in der aktuellen Situation leider keinen Anspruch für ein GA für Reisende mit einer Behinderung.

     

    Die Ausweiskarte für Reisende mit einer Behinderung gibt die Möglichkeit gratis eine Begleitperson oder einen Fuhrhund in der selben Klasse mitzunehmen. Um die Ausweiskarte zu bekommen, muss die behinderte Person ein ärztliches Attest präsentieren wo man attestiert, dass er auf einer Begleitung angewiesen ist. Mehr Informationen findest du unter:

    Fahrvergünstigungen für Reisende mit Handicap | SBB

     

    Achtung: die Ausweiskarte wird ab Januar auf dem Swisspass migriert. Vor der Bestellung bitte den Umsetzungsplan für die Migration unter www.sbb.ch/begleiterkarte kontrollieren. Je nach Wohnort sind verschiedene Prozesse im Einsatz.


    Ein lieber Gruss

    Anna

  • Vielen Dank für die Information, merci vielmal. Dann brauche ich nicht weiter zu suchen.

    MfG

    M. Fehr